Geschäftswagen - richtig buchen und abschreiben

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 8. Februar 2011
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Verkauf oder Entnahme des Firmenwagens

Erwerb mit Umsatzsteuer

Wird ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen veräußert oder ins Privatvermögen überführt, muss der gesamte Verkaufs- oder Entnahmeerlös der Umsatzsteuer unterworfen werden. Ist das Fahrzeug nach dem 31.03.1999 gekauft worden, d. h. es war nur ein Vorsteuerabzug in Höhe von 50% möglich, dann muss dieser Vorsteuerabzug berichtigt werden.

Beispiel: Verkauf eines Pkw

Ein sich im Betriebsvermögen befindliches Fahrzeug wird am 2.9.06 verkauft. Folgende Angaben sind gegeben:

Verkaufspreis netto 8.000 EUR + USt.

Buchwert am 1.1. 5.600 EUR

Der lineare Abschreibungsbetrag beträgt 3.000 EUR pro Jahr.

Zeitanteilige Afa: (3.000 EUR x 8 Monate) : 12 Monate = 2.000 EUR

Buchungssatz der Abschreibung:

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