Verkauf oder Entnahme des Firmenwagens
Erwerb mit Umsatzsteuer
Wird ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen veräußert oder ins Privatvermögen überführt, muss der gesamte Verkaufs- oder Entnahmeerlös der Umsatzsteuer unterworfen werden. Ist das Fahrzeug nach dem 31.03.1999 gekauft worden, d. h. es war nur ein Vorsteuerabzug in Höhe von 50% möglich, dann muss dieser Vorsteuerabzug berichtigt werden.
Beispiel: Verkauf eines Pkw
Ein sich im Betriebsvermögen befindliches Fahrzeug wird am 2.9.06 verkauft. Folgende Angaben sind gegeben:
Verkaufspreis netto 8.000 EUR + USt.
Buchwert am 1.1. 5.600 EUR
Der lineare Abschreibungsbetrag beträgt 3.000 EUR pro Jahr.
Zeitanteilige Afa: (3.000 EUR x 8 Monate) : 12 Monate = 2.000 EUR
Buchungssatz der Abschreibung:
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