Geschäftswagen - richtig buchen und abschreiben

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 8. Februar 2011
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Buchung der laufenden Kosten

Private Nutzung

Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, so gilt für den Vorsteuerabzug bei laufenden Kosten folgendes:

  • bis 31.03.1999: voller Vorsteuerabzug möglich

  • vom 01.04.1999 bis 04.03.2000: Wahlrecht zwischen hälftigem Vorsteuerabzug mit nicht umsatzsteuerpflichtigem Privatanteil und vollem Vorsteuerabzug mit umsatzsteuerpflichtigem Privatanteil (s. o.)

  • vom 05.03.2000 bis 31.12.2002: Vorsteuerabzug nur in Höhe von 50 % möglich

  • in 2003: Wahlrecht zwischen hälftigem Vorsteuerabzug mit nicht umsatzsteuerpflichtigem Privatanteil und vollem Vorsteuerabzug mit umsatzsteuerpflichtigem Privatanteil

  • ab 01.01.2004: voller Vorsteuerabzug

Der nicht abziehbare Teil der Vorsteuer aus den laufenden Kosten wird zusammen mit den Aufwendungen als Betriebsausgabe verbucht.

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