Buchung der laufenden Kosten
Private Nutzung
Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, so gilt für den Vorsteuerabzug bei laufenden Kosten folgendes:
bis 31.03.1999: voller Vorsteuerabzug möglich
vom 01.04.1999 bis 04.03.2000: Wahlrecht zwischen hälftigem Vorsteuerabzug mit nicht umsatzsteuerpflichtigem Privatanteil und vollem Vorsteuerabzug mit umsatzsteuerpflichtigem Privatanteil (s. o.)
vom 05.03.2000 bis 31.12.2002: Vorsteuerabzug nur in Höhe von 50 % möglich
in 2003: Wahlrecht zwischen hälftigem Vorsteuerabzug mit nicht umsatzsteuerpflichtigem Privatanteil und vollem Vorsteuerabzug mit umsatzsteuerpflichtigem Privatanteil
ab 01.01.2004: voller Vorsteuerabzug
Der nicht abziehbare Teil der Vorsteuer aus den laufenden Kosten wird zusammen mit den Aufwendungen als Betriebsausgabe verbucht.
Dies ist eine Leseprobe
Möchten Sie den Beitrag komplett lesen? Dann werden Sie Probemitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage kostenlos!
Auf Geschäftswagen - richtig buchen und abschreiben erfahren Sie mehr über diesen Beitrag und die weiteren Leseproben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied