Geschäftswagen - richtig buchen und abschreiben

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 8. Februar 2011
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Aktivierung der Anschaffungskosten

Vorsteuerabzug

Seit 2004 kann (wieder) die volle Vorsteuer geltend gemacht werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Fahrzeug privat genutzt wird oder nicht.

Auch für Fahrzeuge, für die bei Anschaffung nur 50% Vorsteuer geltend gemacht wurden, ist der volle Vorsteuerabzug aus den laufenden Betriebskosten möglich. Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG ist nicht erforderlich, kann aber vorgenommen werden (BMF, Schreiben v. 27.08.2004).

Bei der Berechnung der Privatnutzung sind gegebenenfalls die Anschaffungskosten in die Bemessungsgrundlage der Privatnutzung mit einzubeziehen.

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