Aktivierung der Anschaffungskosten
Vorsteuerabzug
Seit 2004 kann (wieder) die volle Vorsteuer geltend gemacht werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Fahrzeug privat genutzt wird oder nicht.
Auch für Fahrzeuge, für die bei Anschaffung nur 50% Vorsteuer geltend gemacht wurden, ist der volle Vorsteuerabzug aus den laufenden Betriebskosten möglich. Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG ist nicht erforderlich, kann aber vorgenommen werden (BMF, Schreiben v. 27.08.2004).
Bei der Berechnung der Privatnutzung sind gegebenenfalls die Anschaffungskosten in die Bemessungsgrundlage der Privatnutzung mit einzubeziehen.
Dies ist eine Leseprobe
Möchten Sie den Beitrag komplett lesen? Dann werden Sie Probemitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage kostenlos!
Auf Geschäftswagen - richtig buchen und abschreiben erfahren Sie mehr über diesen Beitrag und die weiteren Leseproben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied