Geschenke als Betriebsausgabe

Wie Unternehmer Geschenke richtig versteuern

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 17. Januar 2010
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Betrieblich veranlasste Geschenke und Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter oder Firmenkunden sind abzugsfähige Betriebsausgaben und somit für Unternehmer von der Steuer absetzbar. So weit, so bekannt. In der Praxis ist jedoch oft unklar, wann ein "Geschenk" bzw. eine "Aufmerksamkeit" im Sinne der steuerlichen Absetzbarkeit gegeben ist. Geht es um die Verbuchung von Geschenken und Aufmerksamkeiten in der Steuererklärung, wird es noch komplizierter. Steuerfachmann Josef Ellenrieder erklärt, wann welche Geschenke und Aufmerksamkeiten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

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