Geschenke als Betriebsausgabe

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 17. Januar 2010
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers bei herkömmlichen (üblichen) Betriebsveranstaltungen werden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erbracht und gehören deshalb nicht zum Arbeitslohn. Voraussetzung ist, dass es sich um herkömmliche (übliche) Veranstaltungen und um bei solchen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt. Der Begriff der "üblichen Zuwendung" wird durch eine Freigrenze von 110 Euro je Veranstaltung definiert.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein