Der Volltext der Abmahnung, Punkt I
Anhand der nachstehenden Originaltexte der Abmahnung und des Gesetzestextes § 5 RGebStV kann sich nun jeder seine eigene Meinung zur GEZ-Abmahnung der Rechtsmeinung und Tipps zur PC-Gebührenbefreiung bilden:
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*** Volltext der GEZ-Abmahnung Punkt I wegen Verbots der Darstellung der PC-Rundfunkgebührenbefreiung durch akademie.de ***
"GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Bayerischer Rundfunk, München · Deutschlandradio, Köln · Hessischer Rundfunk. Frankfurt · Mitteldeutscher Rundfunk, Leipzig · Norddeutscher Rundfunk, Hamburg · Radio Bremen, Bremen · Rundfunk Berlin-Brandenburg, Potsdam/Berlin · Saarländischer Rundfunk, Saarbrücken · Südwestrundfunk, Stuttgart · Westdeutscher Rundfunk Köln, Köln · Zweites Deutsches Fernsehen, Mainz
Gebühreneinzugszentrale · Postfach 11 03 63 · 50403 Köln
Per Einschreiben/Rückschein
akademie.de asp GmbH & Co., Betriebs- und Service KG, 10999 Berlin
Irreführende Darstellung der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht und der Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche auf der Internetseite "www.akademie.de"
Sehr geehrte.......,
die Internetseite "www.akademie.de" enthält sowohl irreführende als auch falsche Darstellungen der Rundfunkgebührenpflicht [...] Wir weisen darauf hin, dass der Gebühreneinzugszentrale (nachfolgend "GEZ") aufgrund der fehlerhaften Informationen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Ansprüche gegenüber der Akademie.de asp GmbH & Co. Betriebs- und Service KG zustehen. Um eine Auseinandersetzung zu vermeiden, fordern wir Sie daher zunächst auf, die folgenden falschen bzw. irreführenden Darstellungen zukünftig zu unterlassen:
I. Falsche Darstellung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Eine Vielzahl der auf der Website "www.akademie.de" abrufbaren Fälle, Musterschreiben und Erläuterungen zu den Musterschreiben und zur Rundfunkgebührenpflicht befasst sich mit der seit dem 01.01.2007 geltenden Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (nachfolgend "NEG").
Sie behaupten, dass die gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht für NEG dann nicht bestehe, wenn das NEG (bspw. der PC) teilweise oder vollständig beruflich, geschäftlich oder vereinsbezogen genutzt werde und wenn auf dem Grundstück, auf dem sich das NEG befinde, "bereits anderweitig für ein Rundfunkgerät GEZ-Gebühren bezahlt werden."
Diese Behauptung ist auf ein grundsätzlich falsches Verständnis von Gesetzestext und -Systematik zurückzuführen. Sie ist falsch und daher zu unterlassen.
§ 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (nachfolgend "RGebStv") regelt eine Ausnahme von der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht. Wie bereits der Überschrift "Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte" entnommen werden kann, ist zwingende Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Ausnahmetatbestands, dass es sich um ein Zweitgerät handelt. Dies bedeutet, dass der betroffene Rundfunkteilnehmer bereits ein Erstgerät angemeldet haben muss (= gesetzliche Definition von Zweitgerät, vgl. Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, § 5 RGebStV, Rdn. 12). Es steht daher unzweifelhaft fest, dass gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV für NEG im nicht ausschließlich privaten Bereich nur dann die gesetzliche Gebührenpflicht entfällt, wenn es sich beim NEG um ein Zweitgerät handelt.
Der jeweilige Rundfunkteilnehmer muss also bereits selbst auf ein und demselben Grundstück ein Erstgerät zum Empfang bereithalten. Nicht ausreichend ist daher, dass irgendein anderer Rundfunkteilnehmer ein Rundfunkgerät auf ein und demselben Grundstück angemeldet hat.
Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut und die Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags keine andere Auslegung zulassen, so dass es nicht möglich ist, zur Rundfunkgebührenpflicht für NEG gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV eine andere Rechtsauffassung zu vertreten.
Wir fordern Sie daher auf, die vorgenannte Behauptung sowie sämtliche Darstellungen der "allgemein verbreiteten Auffassung", der "amtlichen Auffassung der Rundfunkanstalten und der GEZ" und/oder "der hier vertretenen Rechtsauffassung" zu unterlassen und die der "hier vertretenen Rechtsauffassung" entsprechenden angeblichen Beispielsfälle für eine Gebührenfreiheit des NEG (bspw.: das angemeldete Radio des Hausmeisters auf dem Grundstück eines Gewerbehofs mit 65 Gewerbeeinheiten führt zur Gebührenfreiheit aller auf diesem Grundstück befindlichen NEG) von der Website "www.akademie.de" zu nehmen und in Zukunft zu unterlassen.
II. Irreführende und falsche Begriffsverwendung
[...] (Sie) verwenden [...] auf Ihrer Internetseite eine Vielzahl irreführender und falscher Begriffe.
1.) Falsche Einzelbegriffe
Hierzu zählt zunächst die Nutzung nicht existenter Begriffe, die offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen.
Falsch: |
Richtig: |
GEZ-Gebühren |
gesetzliche Rundfunkgebühren |
(usw.) ... |
(usw.) ... |
PC-Rundfunkgebühren |
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
PC-Gebühr |
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
Fangprämie |
Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten |
(usw.) |
(usw.) |
(usw., usw.) [...]
Wir geben Ihnen vor Einleitung rechtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses und fordern Sie daher auf, die als Anlage A beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Wir weisen daraufhin, dass nur durch die Abgabe dieser Erklärung, für deren Eingang wir uns den 23.08.2007, 12 Uhr vorgemerkt haben, die Wiederholungsgefahr für die uns zustehenden Unterlassungsansprüche und damit auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung gerichtlicher Schritte ausgeräumt werden können.
Für den Fall, dass keine die Wiederholungsgefahr vollständig ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum vorgenannten Termin bei uns eingegangen ist, werden wir die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an unseren Rechtsanwalt weitergeben und unsere Ansprüche gerichtlich geltend machen, wodurch erhebliche Kosten entstehen werden.
[...]
Mit freundlichen Grüßen
.....................................................
(Abteilungsleiter Personal und Recht der GEZ)"
Auszug aus der von der GEZ der Abmahnung beigefügten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung:
"Anlage A
(Unterlassungserklärung)
Die akademie.de asp GmbH & Co. Betriebs- & Service KG [...] 10999 Berlin, vertreten durch die akademie.de asp GmbH [...] verpflichten sich,
bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100,00 (in Worten: Euro fünftausendeinhundert) unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs sowie der Vorschrift des § 343 BGB,
1. unverzüglich die Behauptung, die gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte bestehe nicht, wenn das neuartige Rundfunkempfangsgerät (bspw. der PC) teilweise oder vollständig beruflich, geschäftlich oder vereinsbezogen genutzt werde und wenn auf dem Grundstück, auf dem sich das neuartige Rundfunkempfangsgerät befinde, bereits für irgendein anderes Rundfunkempfangsgerät (bspw. ein Rundfunkempfangsgerät eines anderen Rundfunkteilnehmers) Rundfunkgebühren entrichtet werden [...]
zu unterlassen.
Ort, Datum
..................................................
(Unterschrift Vertreter akademie.de)"
*** Der Volltext des § 5 im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ***
Beim nachstehenden Wortlaut des § 5, RgebStV, haben wir in Fettschrift in allen zehn Absätzen die Begriffe markiert, mit denen dort jeweilige Lokalitäten und befreite Rundfunkteilnehmergruppen identifiziert werden. Es fällt auf, dass allein im Absatz (3) kein einziges Wort über irgendwelche Rundfunkteilnehmer als Zielgruppe fällt. Der Gesetzgeber hat offensichtlich eindeutig nur auf das Grundstück abgestellt und stellt damit nur grundstücksrechtliche Bezüge für die PC-Gebührenbefreiung her:
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
§ 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte
(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten
1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden, wobei für Rundfunkempfangsgeräte in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist;
2. als der allgemeinen Zweckbestimmung nach tragbare Rundfunkempfangsgeräte vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung oder vorübergehend außerhalb ihres Kraftfahrzeuges zum Empfang bereitgehalten werden.
Eine Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Satzes 1 besteht auch nicht für weitere Rundfunkempfangsgeräte, die von Personen zum Empfang bereitgehalten werden, welche mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz nicht übersteigt.
(2) Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Auf den Umfang der Nutzung der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume oder der Kraftfahrzeuge zu den in Satz 1 genannten Zwecken kommt es nicht an. Die Rundfunkgebühr ist zu zahlen für
1. Zweitgeräte in Gästezimmern des Beherbergungsgewerbes bei Betrieben mit bis zu 50 Gästezimmern in Höhe von jeweils 50 vom Hundert, bei Betrieben mit mehr als 50 Gästezimmern in Höhe von jeweils 75 vom Hundert,
2. Rundfunkgeräte in gewerblich vermieteten Ferienwohnungen bei Betrieben mit bis zu 50 Ferienwohnungen ab der zweiten Ferienwohnung in Höhe von jeweils 50 vom Hundert, bei Betrieben mit mehr als 50 Ferienwohnungen ab der zweiten Ferienwohnung in Höhe von jeweils 75 vom Hundert.
3. Rundfunkgeräte in nicht gewerblich vermieteten Ferienwohnungen auf ein und demselben Grundstück mit der privaten Wohnung des Rundfunkteilnehmers oder auf damit zusammenhängenden Grundstücken ab der zweiten Ferienwohnung in Höhe von jeweils 50 vom Hundert.
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
(4) Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Verkauf, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkempfangsgeräten befassen, sind berechtigt, bei Zahlung der Rundfunkgebühren für ein Rundfunkempfangsgerät weitere entsprechende Geräte für Prüf- und Vorführzwecke auf ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken gebührenfrei zum Empfang bereit zu halten. Außerhalb der Geschäftsräume können Rundfunkempfangsgeräte von diesem Unternehmen gebührenfrei nur bis zur Dauer einer Woche zu Vorführzwecken bei Dritten zum Empfang bereitgehalten werden.
(5) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Landesmedienanstalten sowie die nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter oder -anbieter sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist von der Rundfunkgebührenpflicht für ihre Dienstgeräte befreit, soweit sie diese im Zusammenhang mit ihren hoheitlichen Aufgaben bei der Verbreitung von Rundfunk zum Empfang bereithält.
(6) Rundfunkteilnehmer, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen, sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.
(7) Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird auf Antrag für Rundfunkempfangsgeräte gewährt, die in folgenden Betrieben oder Einrichtungen für den jeweils betreuten Personenkreis ohne besonderes Entgelt bereitgehalten werden:
1. In Krankenhäusern, Krankenanstalten, Heilstätten sowie in Erholungsheimen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, in Gutachterstationen, die stationäre Beobachtungen durchführen, in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie in Müttergenesungsheimen;
2. in Einrichtungen für behinderte Menschen, insbesondere in Heimen, in Ausbildungsstätten und in Werkstätten für behinderte Menschen;
3. in Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch des Sozialhilfegesetzbuches);
4. in Einrichtungen für Suchtkranke, der Altenhilfe, für Nichtsesshafte und in Durchwandererheimen.
§ 6 Abs. 3 bis 6 gilt entsprechend.
(8) Vorausetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach Absatz 7 ist, dass die Rundfunkempfangsgeräte von dem jeweiligen Rechtsträger des Betriebes oder der Einrichtung bereitgehalten werden. Die Gebührenbefreiung tritt nur ein, wenn der Rechtsträger gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dient. Das gleiche gilt, wenn bei dem Betrieb oder der Einrichtung eines Rechtsträgers diese Voraussetzungen vorliegen. Bei Krankenhäusern, Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheimen genügt es, wenn diese Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit sind.
(9) Die Rundfunkanstalt kann verlangen, dass in den Fällen des Absatzes 8 Satz 2 die Befreiung von der Körperschaftssteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes oder bei Krankenhäusern, Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheimen in den Fällen des Absatzes 8 Satz 4 die Befreiung von der Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes nachgewiesen wird.
(10) Weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die in öffentlichen allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen, staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen, soweit sie auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten, von dem jeweiligen Rechtsträger der Schule zu Unterrichtszwecken zum Empfang bereitgehalten werden, sind von der Rundfunkgebühr befreit. Abweichende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
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Ich bin bereits Mitglied
Sie können Ihren aussichtslosen Kampf gegen die bewährte und von der Mehrheit der Menschen in diesem Lande - trotz aller Krakehler, die auch die Abschaffung der Finanzämter herbeigrölen würden - nicht gewinnen! Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass die Rundfunkgebührenordnung wie sie praktiziert wird die verfassungsgemäße und optimale Regelung ist! Es wird langsam Zeit, dass sie das einsehen.
Ein mündiger Bürger
Hallo mündiger Bürger unten - ich lese wohl nicht recht. Beim Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ging es doch gar nicht um die Themen dieser Seite! Es ging doch wohl um die Frage, ob die Ministerpräsidenten richtig begründeten, warum es recht war, dass sie vorher die von der Gebührenkommission höher vorgeschlagenen Rundfunkgebühren absenkten. Was hat das denn mit der PC-Gebühr zu tun?
Wollen Sie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht etwa herauslesen, dass in Deutschland ab jetzt immer nur noch das zu gelten hat, was die GEZ und die Rundfunkanstalten dem deutschen Volk an Gebührenmedizin verordnen? Das Verfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung beim Thema Rundfunkanstalten und GEZ-Gebühren keineswegs den Rechtsstaat abgeschafft oder irgendeinen Freibrief für eine zusätzliche Gewalt im Staat erteilt. Ein Auslaufmodell könnte bald eher die GEZ sein, nämlich im Rahmen der aktuellen Neuordnung der Rundfunkgebühren und damit auch eines Gebühreneinzuges.
HERREN ROSDALE UND HASE, IHRE KAMPAGNE GEGEN DIE RUNDFUNKGEBÜHREN UND FÜR DAS RISIKOLOSE SCHWARZSEHEN UND UNBEZAHLTE TEILNEHMEN AM RUNDFUNK IST GESCHEITERT. DA MAN IHNEN NUN DAS HANDWERK GELEGT HAT, WÄRE ES VERNÜNFTIGER, SIE WÜRDEN DARAUF VERZICHTEN, WEITER UNERLAUBT "RECHTSPOSITIONEN" ZU VERÖFFENTLICHEN. SIND SIE ÜBERHAUPT ANWALT? ES IST UNVERANTWORTLICH, SIE SETZEN DEN LEUTEN FLAUSEN IN DEN KOPF,DIE DIESE DANN TEUER ZU STEHEN KOMMEN, IN PUNCTO GEBÜHRENNACHZAHLUNG VERSTEHT DIE GEZ KEINEN SPASS UND DAS MIT RECHT!
ICH MÖCHTE ALLE KRITIKER AUCH FRAGEN: HAT DAS PRIVATE FERNSEHEN, DEM SIE DEN GANZEN SENDERAUM EINRÄUMEN MÖCHTEN, DENN JE EINEN THOMAS GOTTSCHALK HERVORGEBRACHT? WERDEN SIE DORT ÜBER ZEITLÄUFE UND POLIITSCHES GESCHEHEN INFORMIERT, FINDET DORT AUCH DIE KIRCHE IHREN PLATZ SOWIE REGIONALES GESCHEHEN UND KULTUR? DIE MEHRHEIT DER LEUTE WILL NICHT NUR EIN "FASTFOOD"-GEGLOTZE AMERIKANISCHER PRÄGUNG OHNE BEZUG ZU UNSERER LEBENSWIRKLICHKEIT, UND IST SEHR GERNE BEREIT, DAFÜR EINE GERINGE GEBÜHR ZU BEZAHLEN.
G. BAUMHÄUEL
@G. Baumhäuel: An Ihrem neuartigen Empfangsgerät klemmt die Shift-Taste.
Ich bin Gebührenbezahle aus Überzeugung und leiste damit gerne meinen Teil für die gesetzlich vorgeschriebene Meinungsvielfalt! Diese kann nur durch das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in Deutschland erhalten werden. Das ist meine feste Überzeugung. Im Leben gibt es nicht alles umsonst, und wenn man einen Gegenwert bekommt, ist eine Gebühr angemessen und erforderlich.
P.B.,
ein Fan von Marietta Slomka
Hallo,
bei Ihnen klemmt nicht nur die Shift-Taste, sondern es gibt hier wohl auch ein riesiges Missverständnis: Die Texte von akademie.de zum Thema GEZ und Rundfunkgebühren wollen keineswegs die gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren in Frage stellen! Es kann aber wohl doch nicht sein, dass GEZ und Rundfunkanstalten alleine bestimmen dürfen, wer was zu zahlen hat. Die gesetzliche Gebührenpflicht wird im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt, darüber bestimmt nicht die GEZ.
Daher werden wir weiterhin unsere Rechtspositionen zur PC-Gebührenbefreiung und zur Frage, ob PC-Gebühren nicht verfassungswidrig sind verbreiten - zum zweiten Punkt läuft ja bereits schon eine Verfassungsklage.
akademie.de setzt den Leuten keine Flausen in den Kopf, sondern bietet Lesern Musterbriefe und Verhaltenstipps an, die auf einer begründeten Rechtsauffassung beruhen. Wer das Risiko scheut, nimmt sich halt einen Musterbrief von akademie.de, mit dem er seine PC-Gebühren wegen Verfassungswidrigkeit, bzw. PC-Gebührenbefreiungstatbeständen in § 5, Abs. 3 Staatsvertrag nur unter Vorbehalt zahlt.
Niemand kommt es teuer, wenn er gegebenenfalls seine PC-Rundfunkgebühren nur noch unter Vorbehalt zahlt! Dagegen kann die GEZ garnichts machen und das kostet nur einen Brief. Wenn die Gerichte zum Punkt PC-Gebührenbefreiung und PC-Gebühr entschieden haben, kann man sich dann seine an die GEZ gezahlten Gebühren zurück holen. Die anderen, die ohne Vorbehalt die Gebühren zahlen, kriegen später dann nichts zurück.
Die Texte bei akademie.de wurden ja wohl genau deshalb per GEZ-Abmahnstreubombe lahmgelegt, weil sie so wirkungsvoll waren. Nach laufender Aktualisierung wird es auf akademie.de bald noch bessere Tipps und Musterbriefe zu GEZ und Rundfunkgebühren als zuvor geben.
Rundfunkgebühren aus Überzeugung zu zahlen ist ja prima. Und ich finde, der öffentliche-rechtliche Rundfunk hat grundsätzlich eine wichtige Funktion in der Demokratie - auch wenn dort dringender Reformbedarf besteht.
Aber wie die GEZ und die Rundfunkanstalten aus Überzeugung Rundfunkgebühren in einer Form abzukassieren, die das Rechtsempfinden vieler Bürger und Betriebe (bei PC-Gebühr) verletzt, ist etwas anderes. Die eigenwilligen Rechtsinterpretationen des Gebührenstaatsvertrages zur Maximierung des Gebühreneinzugs kann man nicht damit begründen, dass man selbst ja gerne Gebühren zahlt. Wir zahlen ja auch keine Rundfunkgebühren für das normale Telefon, obwohl man damit auch Radio hören kann, wenn beim Angerufenen im Raum ein Radio läuft. Man darf ja auch keine Rundfunkgebühr für Fernbrillen nehmen, obwohl viele mit diesen Brillen-Geräten auch fernsehen, die man vielleicht auch zu "neuartigen Rundfunkgeräten" umdefinieren könnte.
Darf man dann aber für betrieblich genutzte PCs GEZ-Rundfunkgebühren nehmen, obwohl in den Betrieben gearbeitet werden soll und die Arbeitnehmer dort nicht für das Ansehen von Soaps in ARD und ZDF bezahlt werden? Darf die GEZ einfach die gesetzliche PC-Gebührenbefreiung nach § 5, Abs. 3 jenseits des Wortlauts des Gesetzes so auslegen, dass Betriebe für alle PC's Erstgeräte Gebühren zu bezahlen haben, wenn sie noch nicht für Radio oder Fernsehen zahlen? Dürfen GEZ und Rundfunkanstalten eine ihr nicht genehme Rechtsmeinung abmahnen und durch Rundfunkgebühren bekämpfen?
Wer meint, dass GEZ und Rundfunkanstalten mehr als die über 7 Milliarden Euro pro Jahr brauchen, kann jederzeit gerne an die GEZ spenden. Dazu müssen keine künstliche Gebührentatbestände konstruiert werden - es reicht doch ein Spendenaufruf!
Also Frau Baumhäuel (oder soll ich sagen Baumheul), es ist wirklich zum Heulen. Es gibt in der ganzen Bundesrepublik nach Google und Teleauskunft keinen Herrn oder Frau Baumhäuel. Auch nicht in Paderborn. Also ist es Ihnen von der Agentur oder GEZ oder wo auch immer nicht ein bisschen peinlich?
Die GEZ erfüllt meiner Meinung nach alle Vorraussetzungen für eine kriminelle Vereinigung. Ein defektes Gerät ist nach Meinung der GEZ kein Grund, den Fernseher abzumelden, weil es ohne größeren technischen Aufwand repariert werden kann - interessante Ferndiagnose. Nach einigen Monaten und mehreren Briefen (per Einschreiben, ich halte die Berichte, dass andere Briefe gerne verschwinden für glaubwürdig) wird die Abmeldung akzeptiert - ab dem dann aktuellen Datum...
Die Gebührenpflicht endet nach Meinung der GEZ ausserdem nicht mit dem Tod des Teilnehmers, die verstorbene Großmutter unserer Nachbarn bekam von der GEZ einen nicht gerade freundlichen Brief, dass sie ihre Rundfunkempfangsgeräte anmelden solle.
Ich kann niemanden mehr empfehlen, sich einen Fernseher zu kaufen. Wer einmal in den Händen dieser Gruppierung gelandet ist, kommt so leicht nicht wieder raus. Das aktuelle Fernsehprogramm braucht IMHO auch keine Unterstützung - wenn nicht gerade gekocht wird, läuft zu Zeiten, an denen normale Menschen fernsehen können nur seichte Unterhaltung wie Hansy Vogt/Martha Wäber.
Also ich kann mich der Meinung von akademie.de nur anschließen. Da ich als reiner Privatnutzer nicht persönlich betroffen bin, musste ich mich noch nicht mit dem Gesetzestext auseinandersetzen, aber wie die GEZ, bzw. der SWR zu ihrer Interpretation kommen, ist mir absolut schleierhaft. Der Gesetztestext lässt in meinen Augen nicht an Deutlichkeit zu wünschen übrig.
Machts gut und weiter so!
Daniel Tonagel
Ich fand das Zeichen "G€Z" bei akademie.de so aussagekräftig, dass ich es auch benutzen möchte! Wer hat das Urheberrecht? - Ich werde auf meiner Homepage von der CC-Lizenz Gebrauch machen, damit dieser Vorfall nicht in Vergessenheit gerät und auch noch 2009 uns und den Politikern in Erinnerung ist.
Ich hoffe, dass die Rundfunkanstalten - der Name "Anstalt" hat sich bestätigt, denn dort sitzen raff!gierige Personen, die nicht einmal wissen, was ihre Kassierer machen - ihre Gelder von 7.300.000.000 EURO - mehr als die kleinste Krankenkasse von uns Kranken erhält, mehr als das kleinste Bundesland erwirtschaftet,...- für ein besseres Programm verwenden und nicht in eine Imagekampagne investiert, die wie man jetzt sieht, irreparablen Schaden angerichtet hat.
Ich persönlich habe nichts gegen Rundfunkgebühren, aber gegen PC-Gebühren! Eigentlcih müsste man jetzt alle PC-Gebühren - also auch die Provider- und Onlinegebühren - der GEZ schicken, damit diese Zentrale den Begriff "PC-Gebühr" einmal richtig kennenlernen.
Und wenn diese Anstalten 2009 immer mehr Geld für ihre Internetangebote fordern, dann lasst uns alle surfen.
Die Zukunft des Rundfunks liegt im many-to-many Prinzip. Jemand fragte, ob die Privaten einen Th. Gottschalk je hervorbrachten? Je weniger von dieser Sorte, desto besser.
Die G€Z muss sterben oder die flat Gebühr auf max. 5 €uro senken. Diese perverse Bürgerabzocke für ein nicht nachgefragtes, überteuertes Produkt wird der Bürger - so oder so - ein für allemal zu stoppen wissen.
Hallo akademie.de,
ich möchte Ihnen für die ausführliche Darstellung dieses Fehlverhaltens der GEZ danken. Es ist nur einer von sehr vielen Fehltritten, die bei der GEZ offenbar systematisch begangen werden. Beispielsweise habe ich als Radio-Hörer, der aus gutem Grund keinen Fernseher besitzt, regelmäßig die Aufforderung der GEZ bekommen, zu bestätigen, dass ich auch wirklich keinen Fernseher anmelden will! Dabei war dann die _falsche_ Erklärung, dass ich jederzeit gegenüber der GEZ auskunftspflichtig sei. Ein kurzer Blick in den Gesetzestext genügt auch hier, um festzustellen, dass dies keineswegs der Fall ist.
Danach hatte ich weitere Probleme, als ich ins Ausland umgezogen bin: Beim Abmelden des Radios wollte die GEZ wissen, ob es mit ins Ausland umgezogen wird. Es folgte dann die lakonische Bemerkung der GEZ, dass sie mein Gerät nicht abmelden könne, solange diese Information nicht da sei. Als wenn es die GEZ wäre, die ein Radio abmeldet -- das bin immer noch ich!
Also, insgesamt finde ich, dass die GEZ den Bogen stark überspannt hat. Ich bin mittlerweile dafür, sie gänzlich abzuschaffen: Man kann nicht mit kriminellen Methoden versuchen, Recht durchzusetzen.
Einer, der nicht mehr von der GEZ betroffen ist.
Bitte lasst euch nichts gefallen, und macht weiter so.
Wenn der ÖR schon seinem Auftrag nicht nachkommen will,
dann müssen halt andere dieses tuhn,
für freie Meinungsbildung und unabhängige Information sorgen
Publizieren Sie dieses Thema noch weiter im Internet, damit möglichst vielen "Zahlern der gesetzlichen Rundfunkgegühren" (also GEZ-Zahler) endlich mal die Hutschnure platzt und sich möglichst viele Menschen gegen diese Wilkür zur Wehr setzten. Ich jedenfalls habe Respekt vor Ihrer Arbeit und wünsche weiterhin vollen Erfolg.
Hallo,
ich wuerde gerne (m)einen beitrag zahlen, wenn das geld richtig verwendet wird. Und momentan ist das oeffentlich rechtliche auf den ahuptkanaelen nicht weit vom privaten entfernt - leider.
Hallo an alle Leser und akademie.de,
ich finde Euren Einsatz im Kampf gegen die
GEZ
SEHR GUT (sorry, wollte nicht "sehr gut" und "GEZ" in einer Zeile verwenden)!
Auf Grund der freien Meinungsäußerung, darf ich es so benennen wie ich grad denke und so werde ich auch jetzt schreiben!
Mich wiedert die GEZ mit Ihren MAF** ähnlichen Methoden stark an! Ich bin selbstständig mit einem PC-Service Unternehmen. Ich habe 4 PC Arbeitsplätze für PC Service, an einem Arbeitsplatz ist mein Büro PC für Rechnungen und Treiber Downloads. Ich habe weder Zeit, noch Lust nebenbei Radio zu hören oder Fernsehn zu sehen, habe kein Rundfunkgerät und auch kein Fernseher in meinem Büro. Aber NUR weil ich ein PC besitze mit DSL Zugang, womit ich das alles "KÖNNTE", muss ich GEZ bezahlen.
WIE KRANK IST DAS???
Ich werde genötigt Geld zu bezahlen, damit ich praktisch mein Gewerbe weiter "legal" betreiben kann! Wie soll man solche Methoden bezeichen?
Nicht zu vergessen, Nötigung ist nach §240 STGB strafbar!
Zu der Aussage vom 13.09 von den Herrn Baumhäuel muss ich sagen, ich bin auch gegen das schwarz Fernsehn, wenn man was möchte, muss ich dafür bezahlen. Vollkommen richtig. ABER, warum wird es beim öffentlich Rechtlichen nicht auch so gelöst wie beim privat Fernsehn? Wenn ich die Information von ARD, ZDF und co. sehen möchte, zahle ich dafür, dann können sie die Sender frei schalten. Das geht doch bei privaten Kabelfernsehn auch!? Soll doch die Finazierung des öffentlich Rechtlichen, wie bei den privaten über Werbung laufen!? Wogegen ich aber was habe ist, dass man eine Ware geboten bekommt (besser gesagt: "schon da ist, ohne sie zu wollen"), wofür man zu zahlen hat, ob man sie will oder nicht! (§240 STGB NÖTIGUNG)
Es kann auch nicht sein, das es Menschen gibt die GEZ zahlen müssen, welche keinen Antennen, Kabelanschluss oder Sat - Anlage, kein Radio oder PC besitzen, jedoch einfach nur einen Fernseher haben und einen DVD Player um sich gelegentlich mal einen Film an zu schauen. NUR weil solche Menschen einen Fernseher haben, den sie aber nur für das wiedergeben von Filme benutzen, müssen diese GEZ zahlen.
Das wäre genau so, als würde man Versandkostengebühr an einem Versandhaus zahlen müssen, NUR weil man dessen Katalog beitzt, oder als wenn ich als lediger Mann Kindergeld beantrage für Kinder die ich nicht habe, mit der Begründung: "Das Teil die Kinder zu machen habe ich ja".
Was machen denn ein PC oder Fernseh Museum? Müssen die auch GEZ bezahlen, weil die Geräte dafür vorhanden sind???
Und noch was Herr Baumhäuel, mir ist doch der Gottschalk scheiß egal, wer den raus gebracht hat, und Gottschalk ist es auch mit der Weile egal, wer ihm raus gebracht hat, er ist mehrfacher Millionär! Aber es gibt in Deutschland mehr Mittelstand und Arme, wobei die Tendenz zu den Armen geht, für diese Menschen ist jeder Cent zu viel den sie zahlen müssen, weil sie jeden Cent zum leben brauchen.
Und zu ihrer Frage Herr Baumhäuel, JA ich werde sehr gut auf RTL, PRO7 und Co über politsches Zeitgeschehen informiert, die Kirche ist mir persönlich völlig egal, dafür gibt es ein eigenen Sender (wenn man ihn möchte!)und Regionale Information hole ich mir aus der regionalen Zeitung (wenn ich es möchte!). Und zu ihrer Aussage: "DIE MEHRHEIT DER LEUTE WILL NICHT NUR EIN "FASTFOOD"-GEGLOTZE AMERIKANISCHER PRÄGUNG OHNE BEZUG ZU UNSERER LEBENSWIRKLICHKEIT..." - Dies, Herr Baumhäuel, ist ein RIESEN Irrtum, ich persönlich und auch meine Lebensgefährtin, wissen schon gar nicht mehr, wann das letzte mal ein öffentlich rechtlicher Fernsehsender gesehen wurde. Und so geht es nicht nur mir, sondern auch der größten Mehrheit in Deutschland! Außer vielleicht eine Unterhaltungssendung mit viele Wetten, hat das öffentlich rechtliche doch kaum noch Einschaltquoten. DAS ist die Realtität! Und wissen sie warum? Weil private Fernsehsender sehr viel Unterhaltsammer sind als ein ARD oder ZDF, welche doch nur noch Zuschauer im Altersbereich von 70 bis 100 besitzen!
Diese ganze Geschichte um die GEZ, ist doch alles nur noch ein letztes Aufbäumen vor dem sterben der öffentlich rechtlichen Sendern. Aber weder GEZ, ARD, ZDF und CO., EUCH ALLE will keiner mehr!!!! Und das ist die Meinung eines Menschen, der NICHT bei den öffentlich Rechtlichen, bzw. bei der GEZ arbeitet. Und so wie ich, denkt die absolute Mehrheit in Deutschland, die sowohl von der Politik, als auch von den öffentlich Rechtlichen nicht gehört werden will!
Liebe Mitarbeiter der Internetseite akademie.de kämpft weiter! Es ist der richtige Weg!
Liebe Grüße
A.B.
sehr geehrte herr/frau G. BAUMHÄUEL
erstmal, nen bischen anstandsuntericht, halten sie sich an die netetikette, die es verbeidet fortlaufend groß zuschreiben. schreiben sie klein oder normale sätze. sollte ihre caps lock taste hängen, kaufen sie sich mal eine neue tastatur.
von welchem planeten kommen sie?
Zitat:"...DENN JE EINEN THOMAS GOTTSCHALK HERVORGEBRACHT"
antwort: nein... aber chuck norris (der kann sogar schwarze buntstifte nach farbe sotieren)
Zitat: ".....WERDEN SIE DORT ÜBER ZEITLÄUFE UND POLIITSCHES GESCHEHEN INFORMIERT"
antwort: ja siehe -> http://gez-abschaffen.de/akte05.htm und http://www.prosiebensat1.com/pressezentrum/sat1/2006/06/23/22307/ usw
Zitat:".....FINDET DORT AUCH DIE KIRCHE IHREN PLATZ "
antwort: ja siehe -> http://www.vox.de/eoa/tvplaner/content/detail_r.php?id=120&event=93117
Zitat:" .... REGIONALES GESCHEHEN UND KULTUR"
antwort: nun gut, das regionale kommt ein bischen zu kurz aber kultur, gibt da sehr viel
Zitat:"..... "FASTFOOD"-GEGLOTZE AMERIKANISCHER PRÄGUNG OHNE BEZUG ZU UNSERER LEBENSWIRKLICHKEIT"
antwort: unserer lebenswirklichkeit? was meinen sie damit?
gez-gebühren?,onlineüberwachung(http://www.focus.de/politik/deutschland/online-durchsuchung_aid_131295.html)?,rasterfahndung?,rechtsbeugung?,biometrischedaten?,telefohnüberwachung?,vorratsdatenspeicherung?,hartz4?, usw usw usw
wenn das ihre lebenswirklichkeit ist, naja, ich weiss ja nicht aber meine ist es nicht.
mfg
p.s. ich zahle meine rundfunkgebühren aber trotzdem wollen die mich noch mehr auspressen.
Einen interessanten Gedanken fand ich neulich im Internet:
"Ich werde sofort Kindergeld beantragen. Ich habe zwar keine Kinder, aber ich halte ja die Gerätschaften bereit."
In diesem Sinne - weiter so.
Hallo, ich hab mir hier grade mal die Sache mit der Abmahnung durchgelesen und wundere mich nicht. Ich bin Selbständig und habe unter Angabe des Falls mit dem Hausmeister und den 65 Gewerbebetrieben meinen Computer nicht angemeldet. Ich bezahle schon die vollen Rundfunkgebühren und soll nun noch für meinen "nicht ausschließlich privat genutzen" PC nochmals zahlen. Das schrieb ich so der GEZ und dafür wurde ich dann angemeldet. Nun habe ich die erste Zahlungserinnerung im Briefkasten und weiß nicht was ich damit tun soll. Rechtsschutz greift ja für Gewerbetreibende nicht und was sind schon 5€ außer dass mich das maßlos ärgert.
Liebe Betreibe von akademie.de ... weiter so ... ich werde auf jeden Fall Eure Seite weiter besuchen. Wäre auch super wenn Ihr den Kampf mit der "Grundstücksregelung" gewinnen würdet. Damit könnten viele Selbständige und auch Firmen Geld sparen - was große Konzerne ohnehin schon tun?
Noch ein kleiner Nachtrag zu meinem Schreiben. Ich würde angemeldet da die Rundfunkgebühr auf den Namen meiner Frau läuft und nicht auf mich.
Aufruf an alle Rundfunk- und Fernsehhersteller: Wann kommt denn endlich das erste Gerät heraus, dass nur Privatsender empfangen kann? Ich würde sofort so ein Gerät kaufen.
Aufruf auch an die privaten Fernsehsender bzw. an maxdome: Baut das Gerät doch um damit ich darüber auch und nur die privaten Sender sehen kann. Ich würde die Set-Top-Box dann einfach an einen Monitor anschließen und alle wären glücklich. Das Gesicht des GEZ-Einzugsbeauftragten würde ich dann gerne sehen, wenn ich Ihn im Haus herumführe ... Monatlich könnte ich so die GEZ-Gebühr und auch die Kosten für Kabelfernsehen sparen. Lediglich die 5 € für Internet wären dann fällig. Mein Einsparpotenzial liegt dann bei ca. 20€. 10€ würde ich dafür dann auch an maxdome als Pay-TV gerne abdrücken. Also ihr Privaten ... wenn es Euch ernst ist, dann reagiert. Die Stimmung ist gut für Euch.
an den letzten Kommentarschreiber: Auch wenn Sie Ihr Gerät so umrüsten, daß es nur noch Privatsender empfangen kann, sind Sie deswegen leider immer noch gebührenpflichtig. MFG Thomas Schmidt
Ich habe eine kleine Firma mit einem Büro in meinem Privathaus.
Privat habe ich Radio- und Fernseher angemeldet. - keine Frage.
Da ich aber in meinem Büro weder Radio noch Fernseher und in meinem
Firmen-KFZ auch kein Radio habe, sehe ich es gar nicht ein, warum
ich für meinen nicht auschließlich privat genutzten Rechner zusätzlich
bezahlen soll. Ich habe für so Scherze, wie Internet-Fernsehen überhaupt
keine Zeit.
Ich hatte jetzt bereits ein unerfreuliches Telefonat mit einer Dame
der GEZ, die den Gesetzestext natürlich nicht kennt. Eben habe ich denen
noch ein Fax geschickt. Mal sehen, was dabei rumkommt....
Mein Fax:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich Ihnen bereits am 13.09.07 per Fax mitgeteilt habe, habe ich einen Rechner, der nicht ausschließlich privat benutzt wird, jedoch Internetzugang hat. Da dieser Rechner sich aber in meinem Privathaus befindet, in dem von mir bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden (XXX XXX XXX), ist dieser Rechner nicht zusätzlich zu bezahlen.
Die Dame, mit der ich gestern telefoniert hatte, sollte sich doch bitte mal den Gesetzestext durchlesen.
§5, Abs.3 RGebStV regelt genau diesen Sachverhalt sehr eindeutig:
§ 5 Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Ich möchte Sie desweiteren darauf aufmerksam machen, daß ich für meine Firma weder ein TV- noch ein Radiogerät verwende (auch nicht im Firmen-KFZ!).
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxxxxxx
GEZ?! Tja, andere dürfen sowas nicht schreiben, aber die GEZ selbst darf sich dann also GEZ nennen???? Muss man das verstehen? Ich versteh es nicht! Ich zahle zwar meine "normale" GEZ-Gebühr, aber für den PC bekommen die nichts... immerhin könnte ich diesen Text ja auch in einem InternetCafe schreiben. An dieser Stellen viele Grüße an meine GEZ-Fahnder *g*
Übrigens: Wo kann ich Kindergeld beantragen? Habe zwar noch keine, aber kann ja noch werden! Sowas müsste man auch mal einklagen können! Ich wünsche dem Team von AKADEMIE.de weiterhin viel Erfolg und ich hoffe, dass ihr auch in Zukunft mit diesem Thema weitermachen dürft.
Übrigens: Ich finde die Idee, auch die Öffentlich-Rechtlichen zu Pay-TV-Sendern zu machen - pay per view - also das ist wirklich gut! Ich bin gerne bereit für Sendungen zu bezahlen, die mich auch interessieren, ABER NICHT FÜR Heino, Hansi Hinterseer & Co., Gerade bei den "Dritten" Programmen läuft nur "Schrott" - was soll das??
naja, irgendwie muss man sich doch wehren können und dürfen?!
Habe die Ehre...
Ich war mal 1990 in der (damals tatsächlich noch!) DDR bei einer Gastfamilie, die haben erzählt, sie hätten immer die Jalousien herunterlassen müssen, wenn sie Westfernsehen geschaut haben, weil Leute von der Stasi sie bespitzelt haben, ob sie genau dies tun.
Tja, als "Schwarzseher" muss man ja wirklich ähnliches befürchten... (Mein Gott, was für ein Unwort... "Schwarzseher" :O Das klingt ja fast wie "Republikflüchtiger")
Und nun sowas... Abmahnung, weil der GEZ freie Meinungsäußerung nicht passt...
Also, ich denke (und hoffe) einfach mal, dass die GEZ als Auslaufmodell von der Verbreitung der "neuartigen Rundfunkgeräte" einfach überrollt wird und (hoffentlich) sehr bald ihren Dienst einstellt. Die Leute werden schon einen Weg finden, an ihre gewünschten mehr oder weniger unabhängigen Nachrichteninformationen zu gelangen.
Ich persönlich könnte gut auf ARD und ZDF verzichten. Ich könnte auch gut auf tagesschau.de und heute.de und ard.de u.s.w. verzichten. Da ist mir eine Seite mit einem Werbepopup schon fast lieber. Zumindest lieber, als die Sta** ....äähh... GEZ.
P.S.: An die GEZ: Krieg ich jetzt auch ne Unterlassungsklage? :D Wahrscheinlich krieg ich sogar ne Strafanzeige :D :D
Immer ist die Sprache von "GEZ", doch hinter der GEZ-Profiteure - Profieren immer die Ersten, zweitens die Zweiten und drittens die... etc., bitte einschalten.
Ein Dinosaurier bekommt keine Nahrung:
Würde man eine Volkszählung bezüglich der Daseinsberechtigung der GEZ durchführen und dazu die ARD befragen, könnten eine Menge an Fragen enstadenfrühergesehenkönntesein entstehen. Scheisse, durch die Einstweiliege , bitte keine Kacke verbreiten, nee, keine Unwahrheiten und schon keine Kritik an anti terourismusurlaub streichen. Und die ARD bei einer Aktienorientierten blabla Platzieren, ... ja. Es Geht doch. oder, eine KLEINE ZWISCHENFRAGE...
@GEZine Baumhäuel:
Nicht nur das an Ihrem neuartige Rundfunkempfangsgerät der Caps-Lock leuchtet, nein Ihr perfider Lobgesang auf die Tugenden der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist einfach nur lächerlich. Wer braucht den überhaupt einen Thomas G. der an einem Samstag im Monat mehr Gebühren verschleudert als ein Familienvater in seinem Leben verdienen kann. Als mündige Bürger sollten wir selber entscheiden können ob wir Hansi Obermeier & Co., den Balztanz der "sibirischen Schnee-Eule", Royal-TS-TV oder den kirchlichen Abgesang auf die westliche Welt sehen wollen und auch noch dafür bezahlen sollen. Solange die ÖR nicht nachweislich pflicht-/kostenbewusst und zweckentsprechend mit den Gebühren umgehen, solange halte ich diese Abgabe für rechtswidrig.
@akademie.de: Weiter so!! Viel Erfolg!!
Aus fester Überzeugung, ein mündiger Bürger.
Die Begründung der Abmahnung ist juristisch absolut falsch. Ein Gericht würde eine Unterlassungsklage wohl als offensichtlich unbegründet abweisen und eine einstweilige Verfügung als unzulässig ablehnen. Die juristische Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung ist von BGH und BVerfG bereits bis in die allerfeinsten Verästelungen definiert.
Allerdings könnte ein Kollege Rechtsanwalt auf die Idee kommen, Euch einen Verstoß gegen § 1 des Rechtsberatungsgesetzes zu unterstellen. Ob ndas zu Euren Gunsten ausginge, wage ich zu bezweifeln. Prüfen!