Gründer in der GKV
Wer ein Unternehmen gründet und sich selbständig macht, ist von der gesetzlichen Versicherungspflicht entbunden und kann sich frei für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden. Beide Systeme bieten Vorteile. Ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung die bessere Wahl ist, entscheidet sich individuell nach Lebenslage, Einkommen und Rechtsform des Unternehmens. Einige Entscheidungskriterien im Überblick.
Wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel: Wer sich als Unternehmensgründer selbst ein Gehalt zahlt, z.B. als Geschäftsführer, arbeitet infolgedessen in einem Angestelltenverhältnis und gilt in Bezug auf die Krankenversicherungspflicht nicht als selbständig. Eine weitere Ausnahme bilden freischaffende Künstler und Publizisten. Sie müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmelden und sind dann in der Regel gesetzlich versichert. Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist für diese Ausnahmefälle möglich, wenn das Jahresgehalt 49.500 Euro pro Jahr dauerhaft überschreitet (Wert für 2011).
Krankenversicherung für Angestellte und Beamte
Sie sind kein Gründer, sondern angestellt oder verbeamtet? Dann lesen Sie bitte hier weiter: "Qual der Wahl für Angestellte und Beamte: Gesetzliche oder private Krankenversicherung?".
Die Entscheidung, welche Art der Krankenversicherung sinnvoll und günstig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wesentlichen Kriterien sind:
Alter bei Versicherungsbeginn
Geschlecht
Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn
Einkommen
Familienplanung (sollen Kinder mitversichert werden?)
Als Gründer freiwillig versichert in der GKV
Noch vor der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen stellt sich die Frage, ob sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) lohnt. In der Regel trifft dies zu auf:
Versicherte mit Ehepartner und Kindern
Versicherte ab etwa 50 Jahre
Versicherte mit Vorerkrankungen und
chronisch kranke Versicherte.
