Achtung, verdeckte Gewinnausschüttung! Fallstricke für GmbH-Geschäftsführer

Vorsicht bei "unangemessenem Gehalt"!

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 14. Februar 2011 (aktualisiert)
5
(1)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über den Autor: Josef Ellenrieder

bild117272

Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Der Gesellschafter-GF

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können zugleich Arbeitnehmer im Sinne des Lohnsteuerrechts sein. Das Gehalt, das sie beziehen, sowie die Zusatzvergütungen und Sachbezüge müssen allerdings angemessen und fremdüblich sein. Sind sie das nicht, erregen sie den Verdacht der "verdeckten Gewinnausschüttung". Steuerexperte Josef Ellenrieder erklärt, welche Vergütungsbestandteile unter welchen Umständen als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet werden können - anhand von konkreten Beispielberechnungen.

Abhängiges Beschäftigungsverhältnis?

Mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH stehen.

Allerdings liegt bei mitarbeitenden Gesellschaftern - und das gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer - ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH nur dann vor, wenn die Gesellschafter

  • funktionsgerecht dienend am Arbeitsprozess der GmbH teilhaben,

  • für ihre Beschäftigung ein entsprechendes Arbeitsentgelt erhalten und

  • keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft kraft eines etwaigen Anteils am Stammkapital geltend machen können.

Ist dies der Fall, können die Gesellschafter sowohl lohnsteuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich Arbeitnehmer sein.

Statusprüfung

GmbHs, die einen Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter ist, versicherungspflichtig beschäftigen, haben bei der Anmeldung eines derartigen Beschäftigungsverhältnisses zur Sozialversicherung im Datensatz das entsprechende Statuskennzeichen anzugeben. Das Statuskennzeichen "1" steht dabei für ein Beschäftigungsverhältnis zum Arbeitgeber als Ehegatte oder Lebenspartner, das Statuskennzeichen "2" für eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein