Grenzsteuersatz für Selbstständige: Wie viel bleibt vom nächsten Auftrag übrig?

Ob Zusatzeinkünfte sich noch lohnen oder von den Steuern aufgefressen werden, sagt Ihnen Ihr Grenzsteuersatz.

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Welchem Steuersatz die Gewinne von Selbstständigen und Unternehmern unterliegen, ist vom Einzelfall abhängig. Über die Steuerlast entscheiden letztlich Familienstand, weitere Einkünfte oder Sonderausgaben. Ob sich Extra-Aufträge lohnen oder welche steuerliche Wirkung zusätzliche Betriebsausgaben haben, kann deshalb nur anhand des sogenannten Grenzsteuersatzes entschieden werden.

Die Steuerprogression - und wie sie sich praktisch auswirkt

Der sogenannte Grenzsteuersatz bestimmt im Einzelfall, welchem Steuersatz zusätzliche Gewinne von Selbstständigen und Unternehmern unterliegen. Da über die individuelle Steuerlast ja auch Familienstand, weitere Einkünfte oder Sonderausgaben entscheiden, lässt sich nur anhand des Grenzsteuersatzes bestimmen, in wie weit sich Extra-Aufträge noch lohnen oder welche steuerliche Wirkung zusätzliche Betriebsausgaben habe. Man sollte diesen Wert also im Auge behalten. Hier steht, worum es dabei geht.

In Deutschland gibt es einen progressiven Einkommensteuertarif: Je mehr Sie verdienen, desto größer wird der Anteil, den der Staat beansprucht. Die Steuerprogression hat aber auch zur Folge, dass Aussagen über die endgültige Höhe der Steuerbelastung erst am Jahresende und unter Berücksichtigung aller Einkunftsarten möglich sind: Denn bei der Einkommensteuer hängt der Steuersatz von der Höhe des gesamten zu versteuernden Einkommens eines Steuerpflichtigen (und ggf. seines Ehepartners) ab.

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Grenzsteuersatz und Progressionsvorbehalt

Sofern Ihr Grenzsteuersatz unter 42 Prozent liegt, lohnt sich eine genauere Vergleichsrechnung:

  • Wenn der unverheiratete Steuerpflichtige statt 15.000 Euro z. B. 20.000 Euro zu versteuern hätte, dann würde er auf die 5.000 Euro Einnahmezuwachs gut 27 Prozent Steuern zahlen (= zusätzlich 1.362 Euro, also fast noch einmal soviel wie auf die ersten 15.000 Euro).

  • Ausgehend von 30.000 Euro würde eine Zusatzeinnahme von 5.000 Euro zu einer erhöhten Steuerbelastung von 1.724 Euro (= 35 Prozent) führen.

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