Steuerprogression und Grenzsteuersatz für Einsteiger

Wann lohnen sich Zusatzeinkünfte eigentlich?

Von: Robert Chromow
Stand: 14. Juli 2009 (aktualisiert)
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Über den Autor: Robert Chromow

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Steuerprogression

Welchem Steuersatz die Gewinne von Selbstständigen und Unternehmern unterliegen, ist vom Einzelfall abhängig. Über die Steuerlast entscheiden letztlich Familienstand, weitere Einkünfte oder Sonderausgaben. Ob sich Extra-Aufträge lohnen oder welche steuerliche Wirkung zusätzliche Betriebsausgaben haben, kann deshalb nur anhand des sogenannten Grenzsteuersatzes entschieden werden.

In Deutschland gibt es einen progressiven Einkommensteuertarif: Je mehr Sie verdienen, desto größer wird der Anteil, den der Staat beansprucht. Die Steuerprogression hat aber auch zur Folge, dass Aussagen über die endgültige Höhe der Steuerbelastung erst am Jahresende und unter Berücksichtigung aller Einkunftsarten möglich sind: Denn bei der Einkommensteuer hängt der Steuersatz von der Höhe des gesamten zu versteuernden Einkommens eines Steuerpflichtigen (und ggf. seines Ehepartners) ab.

Dem Gewinn aus einem Gewerbebetrieb oder einer selbstständigen Tätigkeit werden zunächst einmal alle anderen Einkünfte (z. B. als Angestellter, Vermieter oder Aktienbesitzer) hinzugerechnet. Verluste sowie private Sonderausgaben verringern das steuerpflichtige Gesamteinkommen.

Einkunftsarten

Welche unterschiedlichen Einkunftsarten es im Einkommensteuerrecht gibt, dass und wie sie kombiniert werden können, erfahren Sie in unserem Grundlagenbeitrag "Mit welchen Unternehmenssteuern muss ich rechnen?".

Die verschiedenen Einkunftsarten und die Besteuerung mit Lohn- und Einkommensteuer stellen wir im Infopaket "Steuererklärung für Einsteiger: Grundlagen-Kurs zu Lohnsteuer, Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuer" vor.

Erst wenn das zu versteuernde Gesamteinkommen feststeht, legt der Fiskus die daraus resultierenden Steuern fest: So bezahlt ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit einem zu versteuernden Einkommen von insgesamt ...

  • ... 15.000 Euro: Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 1.541 Euro (rund 10 Prozent)

  • ... 50.000 Euro: Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 13.600 Euro (gut 27 Prozent)

  • ... 150.000 Euro: Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 57.957 Euro (gut 38 Prozent).

Bild vergrößernÜbersicht: Einkommensteuerbelastung bei Einkünften zwischen 5.000 Euro und 150.000 Euro (jeweils inklusive Solidaritätszuschlag). Die "Grundtabelle" gilt für Unverheiratete, die "Splittingtabelle" für (gemeinsam veranlagte) Verheiratete.

Höhere Einkommen werden also relativ stärker belastet als niedrigere Einkommen. Trotzdem: Vom Spitzensteuersatz in Höhe von zurzeit 42 Prozent (oder gar der "Reichensteuer" von 45 Prozent) ist unser Steuerzahler selbst bei einem Jahreseinkommen von 150.000 Euro scheinbar noch ein gutes Stück entfernt. Allerdings nur im Durchschnitt: Denn tatsächlich greift der Höchststeuersatz bei Ledigen bereits ab jedem zusätzlichen (!) Euro oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von 52.552 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren liegt die Grenze bei 105.104 Euro. Ein Single mit 150.000 Euro Jahreseinkommen versteuert davon also 97.448 Euro zum Höchstsatz von 42 Prozent.

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Also, _ich_ kann mir das die progressive Besteuerung am leichtesten anhand einer Schichttorte vorstellen. Die steht für das Einkommen. Und der Staat schneidet sich davon ein Stück ab. Nur tut er das nicht grade, sondern schräg - von der untersten Schicht nimmt ein schmales Stück, von der drüber ein etwas breiteres, etc... Und wenn man sich überlegt, ob sich die Mühe einer weiteren Tortenschicht lohnt, muss man halt schauen, wie breit dieses nach oben breiter werdende Stück, das man abgeben muss, in dieser Höhe ist.

Der Autor des Artikels, dem ich diese geniale Analogie als Beispiel für seinen Text andienen wollte, befand zwar: "Das "Schichttorten-Modell" überzeugt mich ehrlich gesagt nicht: Schon allein deshalb, weil sich vermutlich niemand vorstellen kann, eine Torte von unten nach oben aufzuschneiden, oder? Bzw. _wenn_ ich mir das vorstelle, kommt dabei nicht ein "nach oben offenes V" heraus, sondern Tortenmatsch."

Aber das zeigt ja nur, dass manche Leute halt mit Zahlen gut umgehen können und andere mit Torte. Ich halte es da lieber mit der Torte... :-)