Gründen 50 plus - Die besonderen Chancen und Risiken älterer Existenzgründer

Von: Sandra Bonnemeier
Stand: 12. Juli 2010
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Soziale Absicherung

Arbeitslosigkeit

Auch Selbstständige können sich mittlerweile für den Fall der Arbeitslosigkeit versichern, wenn sie die Voraussetzungen des § 28a SGB III erfüllen. Jedenfalls im Moment noch. Existenzgründer müssen demnach:

  • eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben,

  • innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts gestanden oder eine Entgeltersatzleistung bezogen haben,

  • vor Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, in einem Versicherungspflichtverhältnis nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts SGB III gestanden oder eine Entgeltersatzleistung bezogen haben und

  • keiner anderweitigen Versicherungspflicht (§§ 26, 27) unterliegen.

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