Soziale Absicherung
Arbeitslosigkeit
Auch Selbstständige können sich mittlerweile für den Fall der Arbeitslosigkeit versichern, wenn sie die Voraussetzungen des § 28a SGB III erfüllen. Jedenfalls im Moment noch. Existenzgründer müssen demnach:
eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben,
innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts gestanden oder eine Entgeltersatzleistung bezogen haben,
vor Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, in einem Versicherungspflichtverhältnis nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts SGB III gestanden oder eine Entgeltersatzleistung bezogen haben und
keiner anderweitigen Versicherungspflicht (§§ 26, 27) unterliegen.
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