Soziale Absicherung
Unfall und Berufsunfähigkeit
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gehören die gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Für Unternehmer besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht, es sei denn, die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft bestimmt etwas anderes. Wer nicht zu den Versicherungspflichtigen gehört, kann sich freiwillig versichern. Ob eine zusätzliche private Unfallversicherung sinnvoll ist, sollte auch hier individuell geprüft werden. Wer etwa keinen ausreichenden Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit hat, kann sich wenigstens für den Fall einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit angemessen absichern.
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