Schutzlose Unternehmer: Gründer sind keine Verbraucher!

Selbstständige können sich auch in der Vorgründungsphase nicht auf den Verbraucherschutz berufen - darum Vorsicht beim Abschluss von Geschäften.

Selbstständige können sich nicht auf den Verbraucherschutz berufen: Bereits in der Vorgründungsphase gelten Gründer aller Art als Unternehmer, sobald sie für ihren Betrieb einkaufen oder andere Verträge schließen. Insbesondere das gewohnte 14-tägige Widerrufsrecht greift in diesen Fällen nicht.

∅ 5 / 1 Bewertungen

Selbstständige können sich nicht auf den Verbraucherschutz berufen. Bereits in der Vorgründungsphase gelten Gründer aller Art als Unternehmer, sobald sie für ihren Betrieb einkaufen oder Verträge schließen. Insbesondere das gewohnte 14-tägige Widerrufsrecht greift in diesen Fällen nicht.

Laut § 355 BGB dürfen Verbraucher von vielen Verträgen nachträglich zurücktreten. Vorausgesetzt, sie ...

  • widerrufen ihre ursprüngliche Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen oder

  • schicken gekaufte Gegenstände gleich zurück.

Widerruf: Das ist ja einfach!

Eine Begründung ist nicht erforderlich. Spezielle Formvorschriften müssen dabei ebenfalls nicht eingehalten werden. Die 14-Tage-Frist beginnt erst dann, wenn der Verbraucher vom Unternehmer eine "Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform" erhalten hat, die den Vorschriften des § 360 BGB zur Widerrufs- und Rückgabebelehrung genügen.

Wird ein Verbraucher erst nach Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht informiert, hat er anschließend sogar einen Monat lang Zeit, um vom Vertrag zurücktreten. Kann eine korrekte Widerrufsbelehrung nicht nachgewiesen werden, ist der Widerruf theoretisch sogar unbefristet möglich. Ist der Fristbeginn strittig, trägt der Unternehmer die Beweislast.

Das Widerrufsrecht gilt insbesondere bei ...

Wollen Sie weiterlesen?

Als zahlendes Mitglied von akademie.de haben Sie vollen Zugriff auf alle Inhalte und können alle PDF-Dateien, Checklisten, Mustervorlagen und Anwendungen herunterladen und verwenden.

Wollen Sie mehr über die Mitgliedschaft erfahren?

Wenn Sie schon Mitglied sind, loggen Sie sich bitte ein.