Planen Sie die konkrete Umsetzung der Übernahme
Ein Unternehmensnachfolger hat die Chance, sich für einen bestimmten Zeitraum vom Seniorunternehmer in alle Unternehmensabläufe einführen zu lassen. Man profitiert von seinem unternehmerischen Know-how und lernt über ihn Kunden und Lieferanten kennen. Voraussetzung für diese ExklusivBetreuung ist allerdings, dass klar geregelt ist, für wie lange eine Zusammenarbeit sinnvoll ist und wie die Aufgaben verteilt werden. Vielen AltInhabern fällt es schwer, "nur" noch Berater, aber nicht mehr Chef zu sein.
Ratsam ist es, einen neutralen Coach in diese Gespräche mit einzubeziehen. Denken Sie daran: Der Senior ist möglicherweise ein Mensch von Mitte oder Ende 60 - seine Einstellungen und Vorgehensweisen sind sehr gefestigt, von Ihnen gewünschte Umstrukturierungen, Umstellungen oder Modernisierungen im Betrieb müssen Sie daher ggf. gegen seinen erklärten Willen durchsetzen. Überhaupt kann es in vielen Fragen (durchaus hitzige) Diskussionen geben - da kann es zielführend sein, wenn ein Externer die Phase der Übergabe begleitet, moderiert und unterstützt.
Zur vertraglichen Form: Für eine Geschäftsübernahme ist, wenn zu dem Geschäft kein Grundbesitz gehört, grundsätzlich keine gesetzliche Form vorgeschrieben, insbesondere also keine notarielle Beurkundung. Lediglich die Veräußerung eines Grundstückes muss stets durch einen Notar beurkundet werden, gleichgültig, ob das Grundstück für sich alleine oder als Teil eines Geschäftes veräußert wird.
Die notarielle Form ist ferner zwingend vorgeschrieben, wenn anläßlich der Geschäftsübernahme das Vermögen im Ganzen, also vollständig, übertragen wird, was zwar sehr selten ist, bisweilen jedoch vorkommt.
Dennoch wird selbstverständlich ganz dringend empfohlen, in allen Fällen einen Kauf- bzw. Übernahmevertrag schriftlich und zwar von einem Notar abfassen zu lassen! Nur so kann bei möglichen späteren Auseinandersetzungen nachgewiesen werden, was zwischen Veräußerer und Nachfolger im einzelnen vereinbart worden ist. Dies gilt z.B. für die notwendige eindeutige Festlegung des Umfangs des Betriebsvermögens und der zu übernehmenden Schulden.
Da eine solche Transaktion beispielsweise auch Haftungsfragen in nicht unerheblichem Umfang berühren kann, sollten Sie als Kaufinteressent also ebenfalls juristischen Beistand und Beratung einholen.
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