GWG-Abschreibung per Excel berechnen: Pool oder Sofortabschreibung - was bringt mehr?

Unser Excel-GWG-Rechner zur schnellen Abschreibungsoptimierung - plus eine Kalkulations-Anleitung

Von: Michael Klein
Stand: 20. April 2011
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Was ist vorteilhafter?

Für "Geringwertige Wirtschaftsgüter" (GWG), also betriebliche Anschaffungen im Wert zwischen 150 und 1.000 Euro, stehen zwei verschiedene Abschreibungsmethoden zur Auswahl. Sie müssen sich jedes Jahr für eine von beiden entscheiden. Unser akademie.de-GWG-Abschreibungsrechner für Excel sagt Ihnen im Handumdrehen, wie Sie besser fahren.

Unternehmer, Selbständige und Freiberufler dürfen seit dem Jahr 2010 wählen, wie sie ihre Wirtschaftsgüter abschreiben. Zur Disposition stehen die Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410,00 Euro netto und die Poolabschreibung für Wirtschaftsgüter im Wert von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro. Da die Wahl für ein Geschäftsjahr bindend ist, sollten Sie genau prüfen, welche Variante sich für Ihre Belange am besten eignet.

akademie.de bietet Ihnen als Lösung einen GWG-Abschreibungsplaner auf Excel-Basis an, der Ihnen alle Berechnungen im Vergleich Sofortabschreibung versus Pool abnimmt. Wenn Sie Ihren Spitzensteuersatz kennen, gibt das Tool sogar an, welche Auswirkungen auf den Gewinn des Abrechnungsjahres die jeweilige Variante hat.

Außerdem lassen wir Sie auch unter die Haube schauen: Hinter dem akademie.de-GWG-Abschreibungsplaner stehen verschiedene Excel-Techniken, von der Funktion "Gültigkeit" über diverse Excel-Formeln bis hin zum Einsatz von Makros. Wenn Sie sich schlau machen möchten, wie die Excel-Technik beim Abschreibungsplaner funktioniert, finden Sie eine detaillierte Beschreibung dieser und weiterer Techniken am Ende unserer Ausführungen.

Vorteilhaftigkeitsanalyse: Wie lassen sich Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro (GWG) am günstigsten abschreiben?

Welche GWG-Abschreibungsvariante für Sie die günstigere ist, Sofort- oder Poolabschreibung, das lässt sich nicht pauschal beantworten. Hierfür sind mitunter komplexe Berechnungen erforderlich. Als erstes wollen wir Ihnen zeigen, wie der Rechenweg prinzipiell verläuft.

Schnelle Einführung: Abschreibungen, GWG, AfA etc.

Bitte beachten Sie: In diesem Beitrag soll es nicht darum gehen, Sie in das Prinzip der steuerlichen Abschreibung erst einmal einzuführen oder die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen für das Abschreiben kleinerer betrieblicher Anschaffungen im Detail vorzustellen - das müssen wir hier voraussetzen.

Wenn Sie jedoch erst einmal wissen möchten, was mit "GWG" gemeint ist und was Abschreibungen eigentlich sind, dann legen wir Ihnen unseren Leitfaden zu Abschreibungsgrundlagen ans Herz: "Mit Steuer-Abschreibungen das Finanzamt kurz halten: Was Sie von GWG, AfA und Sonderabschreibung wissen sollten"

Die beiden Alternativen bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter - Pool-Abschreibung oder "klassische" Sofortabschreibung - werden im Kapitel zu den Abschreibungsarten erläutert, genauer ab dem Abschnitt "Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)".

AfA-Abschreibungen per Excel berechnen - mit Muster-Lösung

Falls Ihnen nicht GWG, sondern "normale" Anschaffungen am Herzen liegen, die Sie mit Excel kalkulieren wollen, dann sind Sie bei diesem Beitrag (samt Musterlösung zum Download) richtig: "Abschreibungen mit Excel monatsgenau berechnen (linear und degressiv) - mit Excel-Musterlösung zum Download"

Für die Beurteilung müssen Sie die folgenden Rechengrößen heranziehen:

  1. die Anzahl der voraussichtlichen Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter im Wert zwischen 150,00 und 1.000 Euro

  2. den Anschaffungswert der Wirtschaftsgüter

  3. die Angabe des Abschreibungszeitraums für alle beweglichen Wirtschaftsgüter im Wert zwischen 410,01 und 1.000 Euro

  4. den voraussichtlichen Anschaffungsmonat der einzelnen Wirtschaftsgüter im Wert zwischen 410,01 und 1.000 Euro

Mit anderen Worten: Sie müssen für das betreffende Abrechnungsjahr alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro auflisten, um dann zu berechnen, bei welcher Abschreibungsvariante Sie besser fahren.

Diese Betrachtungen müssen Sie Jahr für Jahr für die jeweils neuen Anschaffungen durchführen - zumindest so lange, bis der Gesetzgeber sich im Hinblick auf die Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettowert von 1.000 Euro neue Steuergesetze einfallen lässt.

Die Abschreibungsvarianten - durchgerechnet am konkreten Beispiel:

(Für den Hintergrund werfen Sie bitte, falls nötig, einen Blick in den Abschnitt "Abschreibungsarten im Überblick" in unserem Abschreibungsgrundkurs.)

  • Angenommen, Sie entscheiden sich für die Sofortabschreibung und schaffen sich im Januar einen neuen Schreibtischstuhl zu einem Preis von 189 Euro netto an. In diesem Fall werden die 189 Euro komplett im ersten Jahr abgeschrieben.

    Sie kaufen im Januar zusätzlich einen Schreibtisch im Wert von 419 Euro. Da zuvor die Sofortabschreibung gewählt wurde, müssen Sie diese beibehalten. Der Schreibtisch liegt knapp über der 400 Euro-Grenze, die in dieser Variante für Sofortabschreibungen gilt. Deshalb wird über 13 Jahre abgeschrieben. (Das ist der vorgeschriebene Abschreibungszeitraum für Büromöbel. Die Abschreibungstabellen, auch AfA-Tabellen genannt, finden Sie beim Bundesfinanzministerium.)

    Die jährliche Abschreibung berechnet sich in diesem Fall wie folgt: Der Wert von 419 Euro wird auf 13 Jahre verteilt, das heißt, die Abschreibung beträgt im Falle der linearen Abschreibung 32,23 Euro. Der Schreibtischstuhl wird sofort mit 189 Euro komplett abgeschrieben. Bezogen auf die beiden Wirtschaftsgüter ergibt sich eine gesamte jährliche Abschreibung von 221,23 Euro.

Bei der linearen AfA wird die Abschreibung gleichmäßig auf die einzelnen Jahre verteilt. Seit dem 01.01.2011 erlaubt der Gesetzgeber im Rahmen der Steuergesetzgebung die degressive Abschreibung nicht mehr.

  • Nun wenden wir auf unser Zahlenbeispiel die Poolabschreibung an:

    Sie schaffen im Januar einen Schreibtischstuhl zu einem Preis von 189 Euro netto an und entscheiden sich für die Poolabschreibung. Dann werden die 189 Euro dem Pool zugeschrieben und auf einen Zeitraum von fünf Jahren umgelegt.

    Sie kaufen im Januar zusätzlich einen Schreibtisch im Wert von 419 Euro. Da zuvor die Poolabschreibung gewählt wurde, wird auch der Schreibtisch dem Pool zugeordnet.

    Jetzt müssen Sie alle Wirtschaftsgüter im Pool addieren. Bei zwei Wirtschaftsgütern im Wert von 189 Euro und 419 Euro ergibt sich ein Gesamtwert von 608 Euro. Die jährliche Abschreibung beträgt 121,60 Euro. Der Wert ergibt sich aus der Division von 121,60 durch die Anzahl von fünf Jahren, dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum zur Abschreibung des Pools.

Vergleichen wir die beiden Methoden, so wäre bei unserem Zahlenbeispiel die Sofortabschreibung zu bevorzugen. Bei dieser wirkt sich ein Abschreibungsbetrag von 221,23 Euro möglicherweise gewinnmindernd und damit steuersenkend aus. Bei der Poolabschreibung wäre der Abschreibungsbetrag dagegen um rund 100 Euro niedriger.

Die Sache mit dem Anschaffungsmonat

Allerdings müssen Sie im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die nicht im Pool und auch nicht sofort abgeschrieben werden, den Monat berücksichtigen, in dem diese angeschafft werden. Dies trifft also auf alle Wirtschaftsgüter im Wert von 410,01 Euro bis 1.000,00 Euro zu. Wird der Schreibtisch nicht im Januar, sondern erst im Juli angeschafft, ergeben sich andere Abschreibungswerte.

In diesem Fall rechnen Sie wie folgt:

Im Zusammenhang mit der Sofortabschreibung ändert sich nichts. Die 189 Euro für den Schreibtischstuhl werden also komplett im ersten Jahr abgeschrieben.

Sie kaufen im Juli zusätzlich einen Schreibtisch im Wert von 419 Euro. Da zuvor die Sofortabschreibung gewählt wurde, müssen Sie diese beibehalten. Das heißt: Der Schreibtisch wird über 13 Jahre, dem Abschreibungszeitraum für Büromöbel, abgeschrieben. Da der Schreibtisch jedoch im Juli angeschafft wurde, dürfen Sie nur die Monate Juli bis Dezember anteilig für das Jahr berücksichtigen.

Die jährliche Abschreibung berechnet sich in diesem Fall wie folgt: Der Wert von 419 Euro wird auf 13 Jahre verteilt, das heißt, die Abschreibung beträgt 32,23/2 Euro = 16,12 Euro. Der Schreibtischstuhl wird sofort mit 189 Euro komplett abgeschrieben. Bezogen auf die beiden Wirtschaftsgüter ergibt sich eine gesamte jährliche Abschreibung von 205,12 Euro.

Auch hier bleibt die Sofortabschreibung also die bessere Wahl. Es wäre aber falsch, aus diesen Zahlenkonstellationen eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Mit welcher Variante Sie besser fahren, kann man nicht pauschal sagen. Das muss von Fall zu Fall geprüft werden.

Man kann zwar ein Stück weit verallgemeinern:

  • Werden überwiegend Wirtschaftsgüter angeschafft, die unterhalb der Grenze von 410 Euro liegen, ist in der Regel die Sofortabschreibung"Sofortabschreibung (und AfA für Güter ab 410 Euro) die bessere Wahl.

  • Werden dagegen überwiegend Güter angeschafft, die zwischen die beiden Grenzen von 410,01 Euro und 1.000 Euro fallen, dann ist in der Regel von dieser Variante "Sofortabschreibung/ AfA für Güter ab 410 Euro" abzuraten.

Aber: Um wirklich genau beurteilen zu können, ob Sie sich im aktuellen Jahr für die Sofortabschreibung oder den Pool entscheiden sollten, müssen Sie alle Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert von bis zu 1.000 Euro auflisten und genau berechnen, bei welcher Variante Sie aktuell besser fahren.

Und genau diese komplexe Rechnerei nimmt Ihnen unser GWG-Abschreibungsplaner ab. Im nächsten Abschnitt geht es um Download und Anwendung dieses Excel-Tools.

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