Häusliches und außerhäusliches Arbeitszimmer

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 20. August 2010
3.75
(4)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Checkliste: Steuerliche Anerkennung von Arbeitszimmerkosten

Absicherung der steuerlichen Anerkennung

Vorbemerkungen: Die steuerliche Anerkennung eines Heimbüros als "Arbeitszimmer" setzt die fast ausschließliche (mindestens 90%ige) berufliche Nutzung voraus. Dies wird im Allgemeinen nicht mehr kritisch vom Finanzamt hinterfragt, es sei denn, es ergeben sich Verdachtsmomente auf eine steuerschädliche private Mitbenutzung.

Besondere Verdachtsmomente können sich auf Grund der Lagebeschreibung des Heimbüros ergeben, wen sich aus der Grundrisszeichnung ergibt, dass das Arbeitszimmer ein steuerschädliches Durchgangszimmer zu häufiger privat genutzten Räumen ist, z. B. zur Terrasse.

Das problemlose Absetzen aller Aufwendungen setzt ab 2007 voraus, dass der Berufsmittelpunkt im Arbeitszimmer liegt. Liegt auf Grund der Berufstätigkeit dies nicht auf der Hand, empfiehlt es sich bei der Geltendmachung der Arbeitszimmerkosten nähere Ausführungen zum Berufsmittelpunkt zu machen. Entscheidend ist: Nach der Tätigkeitsbeschreibung muss es naheliegen, dass der qualitative Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sich im häuslichen Arbeitszimmer befindet.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein