Häusliches und außerhäusliches Arbeitszimmer

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 20. August 2010
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Unternehmer und Geschäftsführer: Berufsmittelpunkt im Heimbüro ist problematisch

Wenn Unternehmer, Unternehmensleiter oder GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ihr Heimbüro als Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit anerkannt bekommen möchten, wird dies die Finanzverwaltung im Allgemeinen ablehnen, denn der qualitativ berufliche Schwerpunkt eines Unternehmensleiters bzw. Unternehmers liegt regelmäßig dort, wo der Geschäftssitz seiner Firma ist oder wo sein Unternehmen seine entscheidenden Umsätze tätigt. Diesem Personenkreis nützt es also nichts, im Heimbüro den größten Teil seiner Arbeitszeit zu verbringen oder auch dort qualitativ hoch stehende Arbeiten zu erledigen.

Es erscheint zwar generell nicht ausgeschlossen, dass durch die Verlegung qualifizierter Arbeiten in das Heimbüro dieser häusliche Arbeitsraum zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit gemacht werden kann. Bei Unternehmern oder Geschäftsführern, die regelmäßig vor Ort ihre Mitarbeiter kontrollieren und anleiten müssen, dürfte dies allerdings ausgeschlossen sein. Hier wird ihr Beruf durch ihre auswärtige Tätigkeit geprägt.

In solchen problematischen "Arbeitszimmer-Fällen" - auch bei normalen Arbeitnehmern mit qualitativ hoch stehender Außendiensttätigkeit - bieten sich als Gegenstrategien die Heimbüro-Vermietung (bei GmbH-Geschäftsführern) oder bei Unternehmern die häusliche Zweit-Betriebsstätte an. Mitunter lässt sich durch den Kauf eines Mehrfamilienhauses ein "häusliches" Arbeitszimmer vermeiden. Es genügt ein gemischt genutztes Gebäude, das nicht nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, sondern

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