Geschäftsführer-Haftung bei GmbH und UG (Unternehmergesellschaft) nach der GmbH-Reform

Vorsicht, Haftungsfalle: Auf diese Fußangeln sollten Sie als GmbH-Geschäftsführer achten!

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 12. April 2010
5
(1)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über den Autor: Josef Ellenrieder

bild117272

Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Die GmbH ist Deutschlands beliebteste Rechtsform. Wenn schon selbstständig, dann mit beschränkter Haftung. Bei einer GmbH-Geschäftsführung belasten sich aber viele Unternehmer - vor allem Existenzgründer - mit Problemen, von denen sie vorher noch nicht einmal geahnt haben, dass es sie gibt.

Seit November 2008 gilt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). In diesem Ratgeber unterrichten wir Sie über die neuesten Entwicklungen steuerlicher und rechtlicher Art für GmbH-Geschäftsführer und zeigen Fallstricke sowie Lösungswege auf.

Allerdings reicht fundiertes Wissen auf einem Rechtsgebiet allein nicht aus: Wer als Geschäftsführer und Gesellschafter eine GmbH erfolgreich vertreten möchte, benötigt gründliche Kenntnisse auf vielen, ineinandergreifenden Rechtsgebieten. Ein Geschäftsführer einer GmbH muss auch wissen, welchen Haftungsrisiken er neben der Haftung für Rechts- und Steuerangelegenheiten sonst noch ausgesetzt ist.

Möchten Sie den ganzen Beitrag lesen?

Werden Sie Probemitglied - kostenlos.

Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Beitrag bewerten

Ihre Wertung: