Haftung nach außen
Die Haftung bei laufendem Geschäftsbetrieb
Die Geschäftsführer haften auf Grund ihrer Organstellung dafür, dass sie die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes führen. Diese gesetzliche Haftung ist allumfassend.
Sorgfaltspflichten eines "ordentlichen Kaufmannes" (§ 43 GmbHG)
Zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gehört insbesondere, dass der Geschäftsführer keine risikoreichen Geschäfte eingeht. Das umfasst natürlich nicht das "normale" Risiko. Erst wenn die Grenzen des erlaubten Risikos überschritten werden, handelt der Geschäftsführer pflichtwidrig und haftet für den entstehenden Schaden.
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