Geschäftsführer-Haftung bei GmbH und UG (Unternehmergesellschaft) nach der GmbH-Reform

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 12. April 2010
5
(1)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Haftung nach außen

Die Haftung bei laufendem Geschäftsbetrieb

Die Geschäftsführer haften auf Grund ihrer Organstellung dafür, dass sie die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes führen. Diese gesetzliche Haftung ist allumfassend.

Sorgfaltspflichten eines "ordentlichen Kaufmannes" (§ 43 GmbHG)

Zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gehört insbesondere, dass der Geschäftsführer keine risikoreichen Geschäfte eingeht. Das umfasst natürlich nicht das "normale" Risiko. Erst wenn die Grenzen des erlaubten Risikos überschritten werden, handelt der Geschäftsführer pflichtwidrig und haftet für den entstehenden Schaden.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein