Haftung nach außen
Die verbotene Rückzahlung von Stammkapital
Geschäftsführer dürfen keine Zahlungen an die Gesellschafter leisten, wenn dadurch das Vermögen geschmälert würde, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, d. h. wenn durch die Zahlung eine Unterbilanz entstünde. Unterbilanz heißt: Der Verlustvortrag und der Jahresfehlbetrag sind höher als die Rücklagen, es sind also bereits Teile des Stammkapitals (des gezeichneten Kapitals) angegriffen.
Ist Stammkapital an Dritte gezahlt worden, können auch diese rückzahlungspflichtig sein. Dies vor allem dann, wenn es sich bei den Dritten um Angehörige des Gesellschafters oder diesem sonst nahe stehende Personen handelt und durch Zahlungen an sie das Auszahlungsverbot umgangen werden sollte.
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