Haftung im Geschäftsleben: Wie die Rechtsform sich auf das Haftungsrisiko auswirkt

Im Überblick: Welche geschäftlichen Risiken sich durch Rechtsform-Entscheidungen ausschließen oder minimieren lassen

Von: Robert Chromow
Stand: 12. März 2012 (aktualisiert)
4.75
(4)
Kommentar schreiben

Inhalt

Downloads zu diesem Beitrag

Newsletter abonnieren

Haftungsrisiken im Überblick

Das Thema Haftungsbeschränkung brennt vielen Unternehmern unter den Nägeln. Doch was bedeutet "Haftung" eigentlich? Wer haftet wem gegenüber? Und: Welche geschäftlichen Risiken lassen sich durch Rechtsform-Entscheidungen überhaupt ausschließen?

Dass man für eingegangene Verpflichtungen geradesteht und für Schäden aufkommt, die man anderen Menschen zugefügt hat, versteht sich unter zivilisierten Mensche eigentlich von selbst. Ob sich Ansprüche aus dem Privat- oder Geschäftsleben herleiten, ist dabei zunächst unerheblich. Ganz gleich, ob als Unternehmer oder als Verbraucher: Leistungen, zu denen man sich vertraglich verpflichtet hat, müssen erfüllt werden. Geschieht das nicht oder verletzt man die Rechte anderer Menschen auf sonstige Weise, muss man Schadensersatz leisten.

Vertragsstrafen

Geregelt sind die Rechte und Pflichten hierzulande im sogenannten Schuldrechtsteil ab § 241 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort finden sich außerdem die Bestimmungen zu den verschiedenen Vertragstypen: Kauf-, Miet-, Dienst- oder Werkvertrag etc.

Um vertraglich bedingte Haftungsfälle handelt es sich zum Beispiel, wenn ...

  • Sie Ihrer Liefer- oder Leistungspflicht (z. B. rechtzeitige Ablieferung eines funktionsfähigen Computerprogramms) nicht oder verspätet nachkommen und daraufhin eine zuvor vereinbarte Vertragsstrafe ("Konventionalstrafe") zahlen müssen,

  • Ihr Produkt eine versprochene Eigenschaft nicht bzw. innerhalb einer bestimmten Frist nicht mehr hat ("Sachmängelhaftung", auch "Gewährleistung" oder "Garantie" genannt).

Verschuldens- und Produkthaftung

Weitaus bedrohlicher als die vertraglich geregelten Haftungsfälle kann die allgemeine "Verschuldenshaftung" sein. Das "Grundgesetz" des Schadensersatzes in § 823 BGB lautet:

Als Mitglied können Sie diesen Beitrag weiterlesen!

Werden Sie Mitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage lang kostenlos!

In den ersten 14 Tagen haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Sie können in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail an service@akademie.de genügt. Nur wenn Sie Mitglied bleiben, wird der Mitgliedsbeitrag nach Ende der 14tägigen Stornofrist abgebucht.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Mitglied werden und akademie.de 14 Tage kostenlos testen
Ich entscheide mich für folgende Zahlungsweise:
14 Tage Stornorecht:
Ich kann meine Mitgliedschaft in den ersten 14 Tagen jederzeit formlos stornieren, z.B. per E-Mail an service@akademie.de.

Wieder mal eine super Zusammenfassung. Danke!