Haftungsrisiken im Überblick
Das Thema Haftungsbeschränkung brennt vielen Unternehmern unter den Nägeln. Doch was bedeutet "Haftung" eigentlich? Wer haftet wem gegenüber? Und: Welche geschäftlichen Risiken lassen sich durch Rechtsform-Entscheidungen überhaupt ausschließen?
Dass man für eingegangene Verpflichtungen geradesteht und für Schäden aufkommt, die man anderen Menschen zugefügt hat, versteht sich unter zivilisierten Mensche eigentlich von selbst. Ob sich Ansprüche aus dem Privat- oder Geschäftsleben herleiten, ist dabei zunächst unerheblich. Ganz gleich, ob als Unternehmer oder als Verbraucher: Leistungen, zu denen man sich vertraglich verpflichtet hat, müssen erfüllt werden. Geschieht das nicht oder verletzt man die Rechte anderer Menschen auf sonstige Weise, muss man Schadensersatz leisten.
Vertragsstrafen
Geregelt sind die Rechte und Pflichten hierzulande im sogenannten Schuldrechtsteil ab § 241 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort finden sich außerdem die Bestimmungen zu den verschiedenen Vertragstypen: Kauf-, Miet-, Dienst- oder Werkvertrag etc.
Um vertraglich bedingte Haftungsfälle handelt es sich zum Beispiel, wenn ...
Sie Ihrer Liefer- oder Leistungspflicht (z. B. rechtzeitige Ablieferung eines funktionsfähigen Computerprogramms) nicht oder verspätet nachkommen und daraufhin eine zuvor vereinbarte Vertragsstrafe ("Konventionalstrafe") zahlen müssen,
Ihr Produkt eine versprochene Eigenschaft nicht bzw. innerhalb einer bestimmten Frist nicht mehr hat ("Sachmängelhaftung", auch "Gewährleistung" oder "Garantie" genannt).
Verschuldens- und Produkthaftung
Weitaus bedrohlicher als die vertraglich geregelten Haftungsfälle kann die allgemeine "Verschuldenshaftung" sein. Das "Grundgesetz" des Schadensersatzes in § 823 BGB lautet:

Wieder mal eine super Zusammenfassung. Danke!