Viele Gründer und Jungunternehmer fürchten die "ungeschriebenen Gesetze" des Geschäftslebens. Schließlich gelten die sogenannten Handelsbräuche nicht nur für Händler, sondern auch für Dienstleister und alle anderen Branchen. Grund zur Panik ist das aber nicht: Wir erläutern, was es mit den geheimnisumwitterten Business-Gepflogenheiten auf sich hat.
Handelsbräuche haben es in sich: So kommen an der Börse und auf Auktionen per Handschlag, Armheben, Fingergesten oder auf Zuruf rechtswirksame Millionengeschäfte zustande. Manche Verträge werden sogar ganz ohne ausdrückliche Willensäußerung eines Geschäftspartners geschlossen. Kein Wunder also, dass viele Gründer und Nachwuchsunternehmer sich nicht nur durch zahllose gesetzliche Vorschriften verunsichert fühlen, sondern mehr noch durch die bedrohlichen "ungeschriebenen Gesetze" des Geschäftslebens.
Grundgesetz des "Business-Brauchtums"
So verständlich das ist: Auch Gewohnheitsrechte brauchen in einem Rechtsstaat eine gesetzliche Grundlage. Im Fall der Handelsbräuche ist das Paragraf 346 des Handelsgesetzbuches (HGB): "Unter Kaufleuten" müssen demnach nicht nur Gesetze beachtet werden: Die Beteiligten haben auch auf die "im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen."
Gewohnheiten und Gebräuche: O-Ton HGB
Wichtig: Mit "Handelsverkehr" sind dabei nicht nur Händler gemeint, sondern auch alle anderen Gewerbezweige. Die jeweiligen Gepflogenheiten werden vom Gesetzgeber aber weder genauer bezeichnet noch lassen sie sich von irgendwem ein für alle Mal definieren oder konkretisieren. Sie gelten auch nicht in allen Branchen oder an allen Orten: Es gibt sie - oder es gibt sie halt nicht. Im Zweifel prüfen Gutachter der Industrie- und Handelskammern, ob im betreffenden Fall tatsächlich ein unter bestimmten Kaufleuten der Region üblicher Handelsbrauch vorliegt oder nicht.
Sachlicher Hintergrund der meisten ungeschriebenen, aber rechtsverbindlichen Handelsbräuche ist die Beschleunigung von Geschäftsabschlüssen zwischen Profis: Instrumente wie die Fingersprache der Börsenmakler sorgen dafür, dass die Kommunikation auf das allernotwendigste Maß beschränkt werden kann. Die Bedeutung dieser Verständigungskonventionen ist jedoch durch moderne IuK-Technik stark zurückgegangen: Die Elektronik ermöglicht bekanntlich unmissverständliche und beweisbare Willenserklärungen binnen Bruchteilen von Sekunden.
Das Kaufmännische Bestätigungsschreiben: Wer schweigt, scheint zuzustimmen!?
Dass im Geschäftsleben bereits das Fehlen einer Reaktion ausreichen kann, um einen weitreichenden Vertrag abzuschließen, zeigt das von Business-Greenhorns besonders gefürchtete Kaufmännische Bestätigungsschreiben. Wie der Name schon sagt, gilt auch dieses Instrument nur zwischen Kaufleuten.
