Interner Tarifwechsel
PKV-Versicherte müssen zunehmend tiefer in die Taschen greifen. Wer sparen will, kann entweder die Versicherung wechseln oder sich an einer Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung versuchen. Mitunter kann es aber auch schon reichen, sich bei der eigenen Versicherungsgesellschaft nach günstigeren Tarifen umzusehen.
Der Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV-Gesellschaft
Drohen Ihnen höhere Beitragsforderungen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Kosten stabil zu halten bzw. zu senken. Die beste davon ist ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV-Gesellschaft. Diese Option bietet sich besonders für ältere Menschen an, aber nicht nur.
Viele PKV-Beitragszahler kennen diese Wechselmöglichkeit gar nicht. Das ist kein Wunder, denn die Gesellschaften selbst haben kein Interesse an solchen Tarifwechseln, weil ihnen dadurch finanzielle Einbußen entstehen. Stattdessen schlagen sie ihren Kunden oft nur eine höhere Selbstbeteiligung vor oder empfehlen einen Tarif mit geringeren Leistungen. Nun sind diese Alternativen nicht per se schlecht und können sich im Einzelfall durchaus lohnen. Dennoch gibt es einen Haken: Wer später den Selbstbehalt wieder reduzieren oder in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln möchte, kann dies erst nach einer erneuten Gesundheitsprüfung tun. Und ob diese dann so beitragsfreundlich wie ehedem ausfällt, ist zu bezweifeln.
Nun gibt es jedoch ein Gesetz, das den kostensparenden Tarifwechsel bei gleichem Leistungsumfang (!) legitimiert. Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besagt nämlich:
Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt.
Im Klartext heißt das: Jeder Privatversicherte hat das Recht, in einen günstigeren Tarif seines Anbieters mit mindestens gleichem Leistungsumfang zu wechseln.
Diese Möglichkeit ist besonders deshalb attraktiv, weil erworbene Rechte, wie bereits getätigte Altersrückstellungen oder der Gesundheitszustand, in den neuen Tarif überführt werden können.
Und nebenbei heißt das, dass die Versicherungsgesellschaft keine erneute Gesundheitsprüfung veranlassen und keinen Risikozuschlag erheben darf! (Nur, wenn der neue, günstigere Tarif mehr Leistungen enthält als der alte, teure, kann das Unternehmen die beide genannten Möglichkeiten ausschöpfen – allerdings nur in Bezug auf die Mehrleistung. Wer also eine Gesundheitsprüfung bzw. einen Risikozuschlag scheut, kann auf die Mehrleistung verzichten und trotzdem in den günstigeren Tarif wechseln.)
Für wen lohnt sich ein Tarifwechsel?
Ein PKV-Tarifwechsel lohnt sich für Kunden, deren Vertrag länger als sieben Jahre besteht und die monatlich mehr als 400 Euro PKV-Beitrag berappen müssen. Das Einsparpotenzial liegt in Einzelfällen bei bis zu 40 Prozent; auf's Jahr können das bis zu 2.000 - 2.500 Euro Kostenersparnis bedeuten.
Überdurchschnittlich oft profitieren auch folgende Kundengruppen von einem Tarifwechsel:
Rentner (weil diese viel zu oft viel zu hohe Beiträge zahlen)
Versicherte ohne oder mit nur geringer Selbstbeteiligung
Versicherte von fusionierenden Unternehmen
Mehrfachwechsel möglich!
Übrigens: Sie können so oft den PKV-Tarif wechseln, wie Sie möchten. Ein mehrfaches Switchen ist theoretisch möglich!
In der Praxis: PKV-Tarifwechsel erfordert Kampfgeist
In der Theorie klingt das vielleicht simpel. In der Praxis jedoch benötigen Sie für einen PKV-Tarifwechsel jede Menge Durchhaltevermögen und Kampfgeist. Denn sowohl die Versicherungsgesellschaften als auch die Makler (die oft nur dann verdienen, wenn der Versicherte bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag abschließt), haben kein gesteigertes Interesse daran, Altversicherte in günstigere Tarife mit gleichem Leistungsumfang umzugruppieren. Daher lässt die Branche nichts unversucht, Ihnen einen Tarifwechsel so schwierig wie nur irgend möglich zu machen.
Schiedsstellen
Wenn sich der Versicherer weigern sollte, sollten sich Betroffene zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen oder auch von einem in Versicherungsfragen erfahrenden Anwalt beraten lassen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Ombudsmann Private Krankenversicherung können in solchen Fällen weiterhelfen.
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