Immobilien übertragen, Immobilien erben

Wie Sie Immobilien rechtssicher und steueroptimiert vererben

Von: Oliver Langner
Stand: 2. Februar 2007
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Über den Autor: Oliver Langner

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Rechtsanwalt Oliver Langner ist Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der in Düsseldorf und Köln ansässigen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei Langner & Hündgen "www.Juraco.de". Parallel leitet er seit 2005 die örtliche Beratungsstelle des Lohnsteuerberatungsverbundes e. V. Zuvor war Rechtsanwalt Oliver Langner bei renommierten internationalen Rechtsanwalt-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen u. a. in Düsseldorf, Moskau und Hanoi tätig.

Rechtsanwalt Oliver Langner berät vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, Urheberrechtsverletzungen und Markenrechtsverletzungen, aber auch bei der Gestaltung von AGB. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Prüfung von Steuergestaltungen und Anfertigung von Steuererklärungen.

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Immer mehr Eltern übertragen bereits zu Lebzeiten ihre Immobilien auf die Kinder. Die Gründe sind vielfältig: Zum einen wollen Eltern ihren Kindern das Vermögen nicht erst mit dem Tod zur Verfügung stellen. Und zum anderen soll mit der rechtzeitigen Übertragung von Immobilien auf die Erben den Launen des Gesetzgebers vorgebeugt werden, der bereits seit Jahren eine Änderung der Steuergesetze - insbesondere des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes - diskutiert.

Eine Übertragung von Immobilien ziehen Eltern vor allem dann in Betracht, wenn sie selbst eine hinreichende Rente oder anderweitiges Vermögen besitzen, die Einkünfte aus der Immobilie nicht benötigen oder die Immobilie selbst nicht nutzen.

Der Ratgeber informiert darüber, auf welchen Wegen Sie Immobilien rechtlich und steuerlich sinnvoll übertragen können. Der Beitrag erläutert die komplexe Materie an vielen Fall- und Rechenbespielen, damit er auch von Laien erschlossen werden kann.

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