Immobilien übertragen, Immobilien erben

Von: Rechtsanwalt Oliver Langner
Stand: 2. Februar 2007
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Besteuerung der Vermögensübertragung

Im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung der Eltern auf die Kinder sind die Schenkung-, die Grunderwerb- und die Einkommensteuer in Betracht zu ziehen. Andere Steuerarten kommen von vornherein nicht in Betracht.

Schenkungssteuer

Die lebzeitige Übertragung von Immobilienvermögen von den Eltern auf die Kindern ist ein Vorgang, der für die Schenkungssteuer zunächst grundsätzlich relevant ist (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 Erbschaftsteuergesetz (= ErbStG). Die Erbschaftssteuer ist in erster Linie vom Wert der übertragenen Immobilie und der Höhe der Freibeträge für die beschenkten Personen abhängig.

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