Die gemischte Schenkung
Die vorbehaltlose Übertragung des Immobilienvermögens von den Eltern auf die Kinder kann mit Risiken verbunden sein - bspw. wenn die geistige Entwicklung der Kinder noch nicht abgeschlossen ist. Trotzdem kann eine solche Übertragung bereits im Kindes- oder Jugendlichenalter wegen der Möglichkeit der mehrfachen Ausnutzung der Freibeträge sinnvoll sein (§§ 16 Abs. 1, 14 Abs. 1 ErbStG).
Auch die Zurückhaltung "der Früchte einer Immobilie" kann mitunter zweckmäßig sein, damit Kinder oder Jugendliche mit den Mieteinnahmen nicht ein ausschweifendes Nachtleben finanzieren.
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