Zusammenfassung
Die Übertragung von Immobilienvermögen zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder ist stets von Vorteil, wenn sie von einem Fachmann strukturiert und die Vermögensübertragung begleitet wird. Neben einer Ausnutzung von Steuerfreibeträgen kann die Übertragung im Grundsatz vollkommen an die Gegebenheiten des Einzelfalls angepasst werden. Dieser Umstand ist bei einem Erwerb des Immobilienvermögens nach dem Ableben der Eltern zumindest nicht in dieser vorteilhaften Weise gegeben, selbst wenn dies im Rahmen eines Testamentes geplant worden ist.
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