Beleidigung und Ehrverletzung
Exkurs: Ehrverletzung aus juristischer Sicht - wo endet die Meinungsfreiheit?
Kommentare in Foren, Weblogs oder Gästebüchern können auf viele Arten gegen geltendes Recht verstoßen und damit für den Betreiber die Frage nach der Haftung aufwerfen. Die Palette reicht vom Aufruf zu Straftaten über Urheberrechtsverletzungen, indem Texte einfach kopiert und eingefügt werden. Bis hin zu Markenrechtsverletzungen oder illegalen Angeboten aller Art. Sehr häufig treten in Foren aber auch Ehrverletzungsdelikte wie Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede auf. Grund genug, diese Deliktsform juristisch etwas genauer auszuleuchten.
Grundsätzlich haben wir das Recht (Art.5 Abs.1 GG), unsere Meinung öffentlich zu äußern; jedoch findet diese Freiheit vor allem im Strafrecht ihre Grenze.
Geschützt ist u.a. die Ehre des Einzelnen (§§ 185 ff StGB). Die Beurteilung, wann eine Beleidigung und wann eine Meinungsäußerung vorliegt, die durch Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist nicht immer einfach.
Strafbar können zum einen Tatsachenbehauptungen sein. Eine Tatsachenbehauptung ist nachvollziehbar, kann bewiesen werden und ist somit auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfbar. Ein klassisches Beispiel für eine Tatsachenbehauptung ist: "Die hier angebotene Software enthält einen Trojaner!" Oder: "Der Unternehmer xyz ist ein Dieb und Betrüger." Diese Aussagen sind obendrein geeignet, den guten Ruf einer Person oder eines Unternehmens zu beeinträchtigen.
Zum anderen können Werturteile strafbar sein. Werturteile zeichnen sich dadurch aus, dass bloße Meinungen widergegeben werden, ohne dass diese durch Tatsachen belegt werden. Die negative Kritik eines Werturteils darf, um von der Meinungsfreiheit gedeckt zu sein, durchaus scharf, schonungslos und ausfällig sein, solange sie sachbezogen ist. Gedeckt von der Meinungsfreiheit sind Stellungnahmen oder Wertungen, die sich aus Überzeugung von einer Sache bilden. "Ihr Programm hat eine schlechte Funktionalität und ist benutzerunfreundlich - Sie haben bei dieser Entwicklung als Programmierer komplett versagt!" Das wäre eine Wertung, die von der Meinungsfreiheit noch gedeckt ist.
Jedoch hat der Schutz der Persönlichkeit Vorrang vor dem Schutz der Meinungsfreiheit, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder als reine Formalbeleidigung erweist. Das ist dann der Fall, wenn die Aussage keinen sachlichen Bezug hat, sondern ausschließlich darauf abzielt, eine bestimmte Person anzugreifen, zu kränken oder zu diffamieren. Zu denken wäre da an Anwürfe wie "Depp!", "Sie Idiot".

Danke für die Erklärungen! Unser Problem verhält sich dahingehed, es wurde der Vereinsvorsitzende Hr. Wagner auf einer Homepage von Blau-Weiss Bietenbach als "Dauernörgler und verkrachter Querulant" bezeichnet". Es wird von dort gesagt der Uhrheber der Beleidigungen ist jetz nicht mehr dingfest zu machen. Aber wir können jetzt das gesamte Blau-Weiss-Vorstandsgremium verklagen wenn wir nur wollen.
mfG
S. Szykorski
Guten Tag,
wenn "unbequeme Berichte"in einem Forum, welches auf einem ausländischen Server gehostet ist, und der oder die Betreiber im EU Ausland leben, wie sieht die Haftung dort aus? Abmahnung ? etc.?
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihre interessante Frage!
Um den Rahmen nicht zu sprengen, ging es mir in meinem Artikel „nur“ um inländische Forenbetreiber, die sich der Haftung durch rechtswidrige fremde Beiträge auf ihren Seiten hier im Land unmittelbar aussetzen.
Zu Ihrer Frage kurz Folgendes:
Abmahnungen ggü Bürgern aus anderen EU-Ländern gestaltet sich bislang sehr mühsam und ist auch sehr kostenintensiv. Abhilfe verspricht eine neue EU-Verordnung, die allerdings noch (lange?) nicht spruchreif ist.
Das dt. Strafrecht greift grundsätzlich nur bei Inlands- und nur im Ausnahmefall bei Auslandstaten. Der Bundesgerichtshof hat allerdings im Jahre 2001 einen ausländischen Serverbetreiber wegen Volksverhetzung (sog. Auschwitzlüge) verurteilt. Weil die Richter den Erfolgsort für die Verbreitung der strafbewehrten Inhalte in Deutschland gesehen haben. Unerheblich war auch die englische Abfassung der Publikation.
Freundliche Grüße
Karin Seidel
Der/die 'Einzelne'ist in seiner Wertfindung und Beurteilung keinesfalls beeinträchtigt. In den USA ganz bestimmt nicht, und auch nicht in dem etwas weniger freiheitlich-meinungsäusernden demokratischen Deutschland. Die Problematik liegt in den 'Verschwörungsmustern'. Wenn eine Gruppe agitiert, dann ist es etwas anderes, als wenn eine einzelne Figur herumplärrt.
Verschwörung. Ein einzelner Mensch kann sich nur in sich verschwören. Gegen - oder Für. Wenn eine Gruppe auftaucht, dazu noch in einem recht kurzen Zeitrahmen, dann stimmt irgend etwas nicht. Unsere Rechtshüter sehen das ganz richtig. Es gibt ein Schneeballsystem der Dummheit und des Kadavergehorsams. Cliquen und Sekten. Vereinsvollidioten. Diesen Figuren sei unbedingt Einhalt zu gebieten!
Lars Jane Dahn
(Retter des Universums)
http://schreibnetz.de/
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