Rechtswidrige Kommentare und Foren-Beiträge auf der eigenen Webseite

"Webmaster haften für Ihre Besucher?"

Von: Karin Seidel
Stand: 28. April 2009 (aktualisiert)
4.25
(4)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über die Autorin: Karin Seidel

bild80551

Karin Seidel ist Wirtschaftsjuristin (FH) und freiberufliche Trainerin für Wirtschaftsrecht. Besonders spannend findet sie es, die durch das Internet bedingten Veränderungen des Rechts zu beleuchten und zu hinterfragen.

Mehr über unsere Autorin erfahren Sie auf ihrer Internetpräsenz www.seidel-ub.de.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Haftung als Forenbetreiber

Forum oder Gästebuch sind für viele Betreiber von Internetseiten ein wichtiger Besuchermagnet. Aber wie kalkulierbar ist das Risiko, für rechtswidrige Beiträge von Besuchern einstehen zu müssen? "Haften Webmaster für Ihre Besucher?"

Haftung für fremde Inhalte auch ohne Kenntnis?

Einige User beleidigen andere, begehen aus der scheinbaren Anonymität heraus Urheber- oder Markenrechtsverletzungen ...

Sofern in solchen Fällen der eigentliche Autor des rechtswidrigen Beitrags bekannt ist, haftet dieser auch uneingeschränkt. Häufig sind die tatsächlichen Verfasser solcher Beiträge aber nicht oder nur sehr schwer ermittelbar. Deshalb wird versucht, stellvertretend dafür den Betreiber der Meinungsplattform für die dort eingestellten Inhalte verantwortlich zu machen. Und selbst, wenn der Verfasser bekannt bzw. leicht zu ermitteln wäre, ist der Betreiber nicht in jedem Fall aus der Schusslinie.

Das Hin und Her der Rechtsprechung zur Haftung für widerrechtliche Foreneinträge

Die Gesetzeslage wird grundsätzlich so interpretiert: Der Betreiber eines Forums oder Gästebuchs privater wie kommerzieller Art muss gem. § 10 TMG nur haften, wenn er tatsächlich und konkret Kenntnis von einer rechtswidrigen Information erlangt und diese daraufhin nicht unverzüglich entfernt.

Wird er beispielsweise auf einen beleidigenden Inhalt in seinem Gästebuch oder auf eine Urheberverletzung in seinem Forum hingewiesen, so hat er diesen unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern zu entfernen.

Als obere Grenze für eine entsprechende Reaktion wird eine Frist von ein bis zwei Tagen gesehen. Wobei sich diese, je nach Schwere des Rechtsverstoßes und Aufwand zur Prüfung der Inhalte, verkürzen oder verlängern kann.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

Danke für die Erklärungen! Unser Problem verhält sich dahingehed, es wurde der Vereinsvorsitzende Hr. Wagner auf einer Homepage von Blau-Weiss Bietenbach als "Dauernörgler und verkrachter Querulant" bezeichnet". Es wird von dort gesagt der Uhrheber der Beleidigungen ist jetz nicht mehr dingfest zu machen. Aber wir können jetzt das gesamte Blau-Weiss-Vorstandsgremium verklagen wenn wir nur wollen.

mfG

S. Szykorski

Guten Tag,
wenn "unbequeme Berichte"in einem Forum, welches auf einem ausländischen Server gehostet ist, und der oder die Betreiber im EU Ausland leben, wie sieht die Haftung dort aus? Abmahnung ? etc.?

Guten Tag,

Vielen Dank für Ihre interessante Frage!

Um den Rahmen nicht zu sprengen, ging es mir in meinem Artikel „nur“ um inländische Forenbetreiber, die sich der Haftung durch rechtswidrige fremde Beiträge auf ihren Seiten hier im Land unmittelbar aussetzen.
Zu Ihrer Frage kurz Folgendes:
Abmahnungen ggü Bürgern aus anderen EU-Ländern gestaltet sich bislang sehr mühsam und ist auch sehr kostenintensiv. Abhilfe verspricht eine neue EU-Verordnung, die allerdings noch (lange?) nicht spruchreif ist.
Das dt. Strafrecht greift grundsätzlich nur bei Inlands- und nur im Ausnahmefall bei Auslandstaten. Der Bundesgerichtshof hat allerdings im Jahre 2001 einen ausländischen Serverbetreiber wegen Volksverhetzung (sog. Auschwitzlüge) verurteilt. Weil die Richter den Erfolgsort für die Verbreitung der strafbewehrten Inhalte in Deutschland gesehen haben. Unerheblich war auch die englische Abfassung der Publikation.

Freundliche Grüße
Karin Seidel

Der/die 'Einzelne'ist in seiner Wertfindung und Beurteilung keinesfalls beeinträchtigt. In den USA ganz bestimmt nicht, und auch nicht in dem etwas weniger freiheitlich-meinungsäusernden demokratischen Deutschland. Die Problematik liegt in den 'Verschwörungsmustern'. Wenn eine Gruppe agitiert, dann ist es etwas anderes, als wenn eine einzelne Figur herumplärrt.

Verschwörung. Ein einzelner Mensch kann sich nur in sich verschwören. Gegen - oder Für. Wenn eine Gruppe auftaucht, dazu noch in einem recht kurzen Zeitrahmen, dann stimmt irgend etwas nicht. Unsere Rechtshüter sehen das ganz richtig. Es gibt ein Schneeballsystem der Dummheit und des Kadavergehorsams. Cliquen und Sekten. Vereinsvollidioten. Diesen Figuren sei unbedingt Einhalt zu gebieten!

Lars Jane Dahn
(Retter des Universums)
http://schreibnetz.de/
http://schreibnetz.blogspot.com/