Forderungseinzug durch Profis: Inkasso-Unternehmen oder Anwaltsinkasso?

Wer bringt Sie schneller zu Ihrem Geld?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 15. Juli 2009
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Über die Autorin: Dr. Ellen Ulbricht

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Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben hat sie für namhafte Kreditinstitute Forderungen im Privatkundensektor realisiert. Erfahrungen im Debitorensektor hat sie in der Telekommunikationsbranche im Privat- und Großkundenbereich gesammelt.

Ellen Ulbricht lebt in der Nähe von Wien und berät als Inhaberin der Ulbricht Unternehmensberatung Selbstständige und KMUs in Deutschland und Österreich in Fragen des Forderungsmanagements. Gleichzeitig ist sie als Autorin und Referentin tätig.

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Ihr Kunde hat die Rechnung noch immer nicht beglichen und Sie überlegen, das Inkasso einem Profi zu überlassen? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie beauftragen einen Rechtsanwalt. Oder Sie schicken ein Inkassobüro in die Spur. Beide Optionen sind grundsätzlich denkbar.

Als Kleinunternehmer oder Selbstständiger werden Sie sich fragen, ob die Beauftragung eines Inkassounternehmens für Sie überhaupt eine sinnvolle Alternative darstellt. Die Antwort hierauf und auf die Frage, ob Sie besser mit einem Rechtsanwalt oder einem Inkassobüro zusammen arbeiten sollten, gestaltet sich allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich.

Dieser Ratgeber wird Ihnen einen wichtigen Dienst bei der Entscheidung leisten, welche Strategie die für Sie richtige ist. Inkasso-Expertin Dr. Ellen Ulbricht erläutert Vor- und Nachteile der Dienstleister und verrät, wie Sie unter der Vielzahl der Angebote das passene Inkassounternehmen finden. Schließlich bleibt noch die Kostenfrage, denn keine Dienstleistung gibt es zum Nulltarif.

Checklisten

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Sehr geehrte Damen und Herren,

seid neun Jahren bin ich selbständig tätig. Ich arbeite im In- und Ausland europaweit und weltweit. Vor allem dieses Jahr hat sich die Zahlungsmoral einiger meiner Kunden extrem verschlechtert, bis zu aktuell zwei Personen, welche nach sechs Monaten Lieferung einen Restanteil der Rechnung nicht begleichen mögchten. Was kann ich in diesen Fällen nach mehrmaligem anmahnen tun? Wie gross muss mein Unternehmen sein, um derartige Dienste in Anpruch nehmen zu können, und welche Informationen werden meinerseits und über die Kunden benötigt? Herzlichen dank für Ihre Antwort, und Hilfe.

Guten Tag,

wenn Sie ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung Ihrer offenen Forderungen beauftragen wollen, sollten Sie zunächst klären, ob es sich bei Ihren Kunden um Privat- oder Geschäftskunden handelt. Die Beitreibung unterscheidet sich nämlich und nicht jedes Inkassounternehmen übernimmt Forderungen gegen Geschäftskunden.

Zum Glück ist es heute auch kein Problem mehr, Einzelforderungen zum Inkasso abzugeben. Es spielt also überhaupt keine Rolle, ob Sie nur eine einzelne Forderung oder ein ganzes Forderungspaket zum Einzug abgeben wollen. Sie sollten sich bei Einzelforderungen allerdings kein Inkassounternehmen aussuchen, das auf Masseninkasso spezialisiert ist. Dieses wird Ihre
Einzelforderungen entweder gar nicht zur Bearbeitung übernehmen oder es ist zu befürchten, dass Ihre Forderungen in der Masse buchstäblich untergehen. Einen Überblick, welches Inkassounternehmen welche Leistungen anbietet, finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen e.V., www.bdiu.de. Falls einer Ihrer Kunden seinen Sitz im Ausland hat, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass das Inkassounternehmen über eine
Tochtergesellschaft oder ein Partnerunternehmen in dem betreffenden Land verfügt. Dies erleichtert die Forderungsbeitreibung erheblich.

mit freundlichen Grüßen
Dr. Ellen Ulbricht