Forderungseinzug durch Profis: Inkasso-Unternehmen oder Anwaltsinkasso?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 15. Juli 2009
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Was kostet Inkasso?

Inkassokosten, Auslagenpauschale, Inkassoprovision

Kein Dienstleister arbeitet zum "Nulltarif", auch wenn hin und wieder der Eindruck erweckt werden soll. Grundsätzlich sind drei Kostenpositionen zu unterscheiden:

  • Zum einen sind Inkassokosten oder eine -vergütung zu tragen.

  • Daneben kann eine Auslagenpauschale geltend gemacht werden.

  • Darüber hinaus gibt es noch eine Inkassoprovision.

Wer nun welche Kosten letztendlich zu tragen hat, ist nämlich eine ganz andere Frage. Deshalb sollten Sie sich mit dieser Frage ganz besonders intensiv auseinandersetzen, bevor Sie einen Inkassoauftrag erteilen.

Inkassokosten

Die Inkassokosten bzw. die -vergütung kann im Prinzip frei ausgehandelt werden, denn es gibt in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern keinen festgesetzten Tarif hierfür. Allerdings gelten auch hier, wie bei allen anderen vertraglichen Vereinbarungen, die im Zivilrecht verankerten Grenzen der Sittenwidrigkeit. Im Laufe der Jahre haben sich sehr unterschiedliche Berechnungssysteme herausgebildet, die ihre Vor- und Nachteile haben.

Zum einen kann ein prozentualer Anteil der beizutreibenden Forderung als Inkassokosten vereinbart werden, wobei im vorgerichtlichen Bereich Sätze zwischen 5 und 10% durchaus üblich, 20% in Ausnahmefällen auch durchaus möglich sind. Bei einer anderen Variante werden die jeweils getätigten Maßnahmen in Rechnung gestellt. Also jede einzelne Maßnahme, wie beispielsweise das Versenden eines Mahnschreibens, ein Telefonat mit dem Schuldner oder einem Dritten, hat ihren Preis und wird dementsprechend dem Schuldner in Rechnung gestellt.

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