Forderungseinzug durch Profis: Inkasso-Unternehmen oder Anwaltsinkasso?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 15. Juli 2009
5
(1)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Was kostet Inkasso?

Wer trägt welche Kosten?

Nach den vorangegangenen Ausführung ist doch eigentlich klar, wer welche Kosten zu tragen hat, oder? Ganz so einfach ist es leider nicht. Gerade die Inkassokosten sind nach wie vor ein heißes Eisen. Befindet sich Ihr Kunde/Schuldner im Verzug, dann können Sie im Prinzip sämtliche Vermögensschäden, die Ihnen durch die Zahlungsverzögerung entstehen, beim Schuldner geltend machen. Dazu gehören beispielsweise die Portokosten für die Mahnschreiben, die Kosten für die Anfrage beim Einwohnermeldeamt sowie die Gerichtskosten für die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides. Dies könnte man nun auch bei den Inkassokosten vermuten, denn schließlich haben Sie das Unternehmen gerade deshalb beauftragt, weil der Kunde nicht pünktlich gezahlt hat.

Achten Sie beim Abschluss des Inkassoauftrages grundsätzlich darauf, dass der Vertrag eine Klausel enthält, nach der die anfallenden Inkassokosten als Verzugsschaden beim Schuldner geltend gemacht werden.

Zwar werden die Inkassokosten regelmäßig vom beauftragten Inkassounternehmen als Verzugsschaden des Gläubigers gemäß § 280 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 286 BGB beim Schuldner geltend gemacht. Solange der Schuldner die Kosten trägt, brauchen Sie sich keine weiteren Gedanken zu machen. Anders sieht es dagegen aus, wenn die Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen gerichtlich geltend gemacht werden muss. Ob die Inkassokosten gerichtlich durchsetzbar sind, ist nämlich eine ganz andere Frage.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein