Fazit
Die "Gründungschance Insolvenz" birgt auch Risiken!
Wie die vorangegangenen Abschnitte gezeigt haben, stellt der Erwerb eines Unternehmens oder Teilen davon aus der Insolvenz eine hervorragende Chance dar, sich entweder selbst als Unternehmer zu betätigen oder zumindest wesentliche Vermögensteile aus einer Insolvenz in das eigene, bereits bestehende Unternehmen zu integrieren. Es lauern allerdings auch eine Reihe von Gefahren. Solange es nur um den Erwerb von Büromöbeln oder einen gebrauchten PC geht, halten sich die Risiken in Grenzen. Geht es dagegen um die Anschaffung von Maschinen, Geräten oder Fahrzeugen von größerem Wert, dann sollten Sie selbst diese Investitionen nicht ohne fachkundigen Rat tätigen, sofern Sie selbst nicht Fachmann/-frau auf diesem Gebiet sind. Denn eine Garantie oder ein Rückgaberecht haben Sie beim Erwerb aus einem Insolvenzverfahren in der Regel nicht. Sie können auch keinen Händler oder den Verkäufer fragen, wenn im Nachhinein noch Fragen zu dem Gerät oder der Maschine auftauchen.
Noch schwieriger wird es, wenn es um den Erwerb eines Unternehmensteils geht. Hier sollten Sie
den Kauf nie ohne fachkundige Unterstützung durchführen und
sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen.
Denn in diesem Falle gibt es zahlreiche Stolpersteine, die man selbst nur sehr schwer im Auge behalten kann. Suchen Sie daher vor dem Kauf den sachkundigen Rat eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, der über Erfahrungen im Unternehmenskauf verfügt. Nur er kann
die steuerlichen Risiken erkennen, die sich aus dem Kauf ergeben könnten;
den Kaufvertrag so gestalten, dass Sie nicht für Altschulden des insolventen Unternehmens haften müssen;
klären, ob ggf. eine Haftung für Beihilfen besteht, die dem insolventen Unternehmen in der Vergangenheit gewährt worden sind;
klare Regeln für eine Sachmängelhaftung aufstellen.
In diesem Zusammenhang sollten Sie auch nicht vergessen, dass bei einem asset deal für die Übertragung darüber hinaus einige Formvorschriften zu beachten sind:
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