"asset deals" und ihre Zulässigkeit je nach Stand des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzplanverfahren
Ein Unternehmenskauf kann auch im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens gemäß §§ 217 ff InsO erfolgen. Es handelt sich dabei nicht um eine übertragende Sanierung, denn im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens bleibt der Rechtsträger erhalten. Zunächst einmal wird geprüft, ob sich nicht ein Käufer für das Unternehmen findet. Ist das nicht der Fall, dann steht die Umstrukturierung des Unternehmens anhand der im Plan vorgegebenen Richtung im Vordergrund. Insofern weist dieses Verfahren zahlreiche Parallelen zum "Chapter 11-Verfahren" in den USA auf. Zwingende Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Unternehmen überhaupt sanierungsfähig und -würdig ist.
In der Praxis spielt das Insolvenzplanverfahren allerdings nur eine sehr untergeordnete Rolle. Eines der wenigen und zugleich erfolgreich abgeschlossenen Insolvenzplanverfahren ist die Sanierung der Herlitz AG. Das liegt daran, dass es in der Praxis sowohl den Insolvenzverwaltern als auch den Gerichten oftmals an der ausreichenden Erfahrung in der Abwicklung eines Insolvenzplanverfahrens fehlt. Hinzu kommt noch, dass erhebliche Verfahrenskosten anfallen, die deutlich über den Kosten für ein Insolvenzverfahren liegen.
Im Gegensatz zur übertragenden Sanierung können Sie in diesem Fall als Käufer nicht darüber entscheiden, welche Teile des Unternehmens Sie erwerben wollen. Es gibt nur "ganz oder gar nicht".
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