"share deals" und "asset deals" - der Kauf insolventer Unternehmen
Wer mit dem Gedanken spielt, ein Unternehmen zu gründen, hat vielleicht auch schon darüber nachgedacht, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen. Eine spezielle Variante der "Gründung durch Übernahme" ist der Kauf eines insolventen Unternehmens. Das geht prinzipiell auf zwei verschiedene Arten. Die Unterscheidung lässt sich so zusammenfassen: Beim so genannten "share deal" erfolgt ein Erwerb des Rechtsträgers durch die Übertragung der Geschäftsanteile. Beim "asset deal" wird hingegen das Unternehmen durch Übertragung einzelner Vermögensgegenstände erworben.
Sie können sich in ein insolventes Unternehmen "einkaufen", d. h. Geschäftsanteile des Unternehmens erwerben und auf sich übertragen lassen. Dann spricht man vom "share deal". Bei Kapital- wie auch Personengesellschaften werden dazu die Gesellschafterbeteiligungen auf einen oder mehrere Käufer übertragen.
-
Eine ganz andere Möglichkeit besteht darin, lediglich bestimmte Vermögenswerte ("assets") zu erwerben. In diesem Fall werden ein oder mehrere "Pakete" mit verschiedenen Vermögenswerten eines insolventen Unternehmens geschnürt und an Interessenten veräußert. Die Rede ist deshalb von einem "asset deal".
Allerdings sind nicht alle assets übertragbar. Dies gilt beispielsweise für Urheberrechte.
Eine dritte Variante zum Erwerb eines (insolventen) Unternehmens ist der "Dept-Equity-Swap". Dabei wandelt ein (Haupt-)Gläubiger des Unternehmens die bestehenden Schulden durch Einlage seiner Forderungen in Eigenkapital um.
"Share deal" ebenso wie "asset deal" können für beide Seiten eine Win-win-Situation darstellen. Einerseits erhält das insolvente Unternehmen so möglicherweise die Chance für einen Neustart. Der Gründer kann andererseits mit "seinem" Unternehmen sofort starten und auf vorhandene Strukturen zurückgreifen, ohne Zeit für die Suche nach Immobilien, Maschinen und/oder Mitarbeiter verwenden zu müssen. Doch gibt es auch hier ein paar Haken, mit denen wir uns im Abschnitt zum Funktionieren von "asset deals" ausführlicher befassen werden.
Hintergrundwissen zum Insolvenzverfahren und Ablauf liefert unser "Grundkurs": "Basiswissen Insolvenz": Insolvenzgründe, Insolvenzantrag und das betriebliche Insolvenzverfahren.
Sanierende Übertragung, übertragende Sanierung
Was ist darunter zu verstehen?
"Sanierende Übertragung" oder "übertragende Sanierung" - beide Formen werden parallel gebraucht - sind unabhängig von der Reihenfolge irreführende Begriffe: Mit ihnen wird nämlich gerade keine klassische Sanierung eines insolventen Unternehmens bezeichnet, sondern eine reine Verwertung.
Weshalb eine "übertragende Sanierung" auch für den Insolvenzverwalter interessant sein kann:
Die Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters besteht darin, die Insolvenzmasse nach den Vorgaben der Gläubigerversammlung bestmöglich zu verwerten und die Erlöse zu verteilen. Eine Verwertung der Masse im "Paket" oder einigen wenigen Paketen bringt in aller Regel wesentlich mehr Geld als die Verwertung jedes einzelnen Gegenstandes.
Ein Unternehmen besteht wohlgemerkt nicht nur aus Maschinen und Geräten, Warenbeständen und halbfertigen Produkten, sondern auch aus immateriellen Werten: aus Forderungen gegen Kunden, Rechten, wie Lizenzen und Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern und dem betriebsinternen Know-how. Zudem gibt es Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung, die bestehenden Geschäftsbeziehungen, Marktanteile und noch in Aussicht stehende Vertragsanbahnungen. Auch all das ist "etwas wert".
Die Summe all dieser materiellen wie auch immateriellen Werte macht als Gesamtbewertung den Unternehmenswert aus. Letztendlich werden die finanziellen Überschüsse eines Unternehmens erst durch das Zusammenwirken dieser Werte möglich. So gesehen wird klar, weshalb es durchaus im Interesse des Insolvenzverwalters ist, ein "Paket" zu schnüren, mit dem er einen möglichst großen Teil des Unternehmenswertes veräußern kann.
Wie sich der Preis für das "Paket" bestimmen lässt, ist freilich eine ganz andere Frage. Hier stehen sich schließlich widerstreitende Interessen gegenüber. Der Insolvenzverwalter will möglichst hohe Erlöse für die Masse erzielen, der Käufer möglichst wenig für das Paket zahlen. Wie dieses Dilemma in der Praxis gelöst werden kann, zeigt der Abschnitt zum "optimalen" Kaufpreis.
Insolvente Kauf-Kandidaten finden
Wer an den Kauf eines Unternehmens denkt oder sein Kerngeschäft durch den Zukauf von bestimmten Segmenten erweitern will, muss in der Regel schon selbst Augen und Ohren offen halten, um frühzeitig an die "Sahnestückchen" in der Branche zu gelangen. Branchenkenner wissen in der Regel zwar früh Bescheid, wenn ein kleines oder mittelständisches Unternehmen von Zahlungsnot oder gar Insolvenz bedroht wird. In der Presse schlagen die Wellen aber nur dann hoch, wenn Traditionsunternehmen wie Rosenthal, Märklin, Schiesser oder Pfaff in Schieflage geraten.
Daneben gibt es aber doch einige Möglichkeiten, auch abseits von Insidertipps mögliche, insolvente Übernahme- und Kaufkandidaten zu finden.
Die vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gepflegte Website Insolvenzbekanntmachungen.de liefert bundesweit aktuelle Informationen über Insolvenzen. Wenn Ihnen bekannt ist, dass ein Unternehmen, an dessen Werten Sie interessiert sind, bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat, können Sie dort nicht nur die relevanten Daten in Erfahrung bringen, Sie erhalten auch den Namen und die Anschrift des (vorläufigen) Insolvenzverwalters. Mit ihm können Sie sich in Verbindung setzen, um ggf. über einen Kauf zu verhandeln.
Zudem lohnt es sich, einen Blick auf den - allerdings kostenpflichtigen - Versteigerungskalender.de zu werfen. Dort lassen sich, nach Postleitzahlen bzw. nach Branchen sortiert, Unternehmensinsolvenzen recherchieren. Sie finden dort nicht nur Büroausstattungen, Maschinen und Fahrzeuge aller Art, sondern beispielsweise auch komplette Kundenstämme. Name und Anschrift des zuständigen Insolvenzverwalters werden zur direkten Kontaktaufnahme ebenfalls genannt. Daneben enthält der Versteigerungskalender noch zahlreiche Links zu Auktionshäusern, die häufig im Auftrag von Insolvenzverwaltern Maschinen, Geräte und andere Wertgegenstände aus Insolvenzen "unter den Hammer bringen". Es lohnt sich also, ggf. auch dort zu recherchieren.
Dies ist eine Leseprobe
Möchten Sie den Beitrag komplett lesen? Dann werden Sie Probemitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage kostenlos!
Auf Insolvenz als Gründungschance erfahren Sie mehr über diesen Beitrag und die weiteren Leseproben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied