Kunde plötzlich insolvent - und nun? Nichts ist ärgerlicher, als von der Insolvenz eines Kunden oder Geschäftspartners überrascht zu werden und auf unbezahlten Rechnungen sitzenzubleiben. Den Großteil der Forderungen kann man dann nämlich meistens in den Wind schreiben.
Ist einer Ihrer Kunden insolvent, müssen Sie sich als Gläubiger häufig mit einer oft verschwindend geringen Quote am Ende des Verfahrens zufrieden geben. Aber muss das tatsächlich immer so sein? - Nein, muss es nicht! In dieser Situation zahlt es sich aus, wenn Sie bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses Vorkehrungen getroffen haben.
Manche Gläubiger sind gleicher: Nicht alle Gläubiger sind gleich, manche Ansprüche haben Vorrang vor anderen. Wir erklären, wie die "Befriedigung" der Gläubiger in einem Insolvenzfall abläuft und wie Sie rechtzeitig dafür sorgen, dass im Falle eines Falles Sie selbst zu den bevorrechtigten Gläubigern gehören.
Mit anderen Worten: Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich im Falle der Insolvenz eines Kunden vor erheblichen Einbußen schützen können.
Insolvenz bereits eingetreten?
Was Sie dagegen tun können, wenn es für vorbeugende Maßnahmen zu spät und der Geschäftpartner bereits insolvent ist oder kurz davor steht, lesen Sie im Ratgeber "Mein Kunde ist "pleite" - und nun? Wie Sie bei Insolvenz eines Kunden oder Geschäftspartners richtig reagieren".
Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:
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