Sicherungsrechte: So sichern Sie Ihre Ansprüche gegen Zahlungsausfall und Insolvenz beim Kunden

Gläubiger, Forderungen, Sicherungsrechte: Wie Sie als Gläubiger bevorrechtigt werden, falls Ihr Kunde zahlungsunfähig wird

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 7. August 2009
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Über die Autorin: Dr. Ellen Ulbricht

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Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben hat sie für namhafte Kreditinstitute Forderungen im Privatkundensektor realisiert. Erfahrungen im Debitorensektor hat sie in der Telekommunikationsbranche im Privat- und Großkundenbereich gesammelt.

Ellen Ulbricht lebt in der Nähe von Wien und berät als Inhaberin der Ulbricht Unternehmensberatung Selbstständige und KMUs in Deutschland und Österreich in Fragen des Forderungsmanagements. Gleichzeitig ist sie als Autorin und Referentin tätig.

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Kunde plötzlich insolvent - und nun? Nichts ist ärgerlicher, als von der Insolvenz eines Kunden oder Geschäftspartners überrascht zu werden und auf unbezahlten Rechnungen sitzenzubleiben. Den Großteil der Forderungen kann man dann nämlich meistens in den Wind schreiben.

Ist einer Ihrer Kunden insolvent, müssen Sie sich als Gläubiger häufig mit einer oft verschwindend geringen Quote am Ende des Verfahrens zufrieden geben. Aber muss das tatsächlich immer so sein? - Nein, muss es nicht! In dieser Situation zahlt es sich aus, wenn Sie bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses Vorkehrungen getroffen haben.

Manche Gläubiger sind gleicher: Nicht alle Gläubiger sind gleich, manche Ansprüche haben Vorrang vor anderen. Wir erklären, wie die "Befriedigung" der Gläubiger in einem Insolvenzfall abläuft und wie Sie rechtzeitig dafür sorgen, dass im Falle eines Falles Sie selbst zu den bevorrechtigten Gläubigern gehören.

Mit anderen Worten: Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich im Falle der Insolvenz eines Kunden vor erheblichen Einbußen schützen können.

Insolvenz bereits eingetreten?

Was Sie dagegen tun können, wenn es für vorbeugende Maßnahmen zu spät und der Geschäftpartner bereits insolvent ist oder kurz davor steht, lesen Sie im Ratgeber "Mein Kunde ist "pleite" - und nun? Wie Sie bei Insolvenz eines Kunden oder Geschäftspartners richtig reagieren".

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