Die Sicherungsinstrumente im Einzelnen
Der Eigentumsvorbehalt
Wenn Sie mit dem Käufer einen Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart haben, können Sie sich die bereits gelieferte Ware leichter zurückholen, wenn der Kaufpreis nicht bezahlt worden ist.
Den Eigentumsvorbehalt gibt es in drei verschiedenen Varianten. Diese sind ganz unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.
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