Sicherungsrechte: So sichern Sie Ihre Ansprüche gegen Zahlungsausfall und Insolvenz beim Kunden

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 7. August 2009
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Die Sicherungsinstrumente im Einzelnen

Der Eigentumsvorbehalt

Wenn Sie mit dem Käufer einen Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart haben, können Sie sich die bereits gelieferte Ware leichter zurückholen, wenn der Kaufpreis nicht bezahlt worden ist.

Den Eigentumsvorbehalt gibt es in drei verschiedenen Varianten. Diese sind ganz unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.

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