Die Sicherungsinstrumente im Einzelnen
Wenn Sicherungsrechte verschiedener Gläubiger zusammenfallen
Was gilt, wenn verschiedene Sicherungsrechte an ein und derselben Sache bestellt worden sind? Nicht selten gibt es bei der Geltendmachung von Sicherungsrechten in der Praxis nämlich eine böse Überraschung. Der Schuldner hat, wie sich herausstellt, ein und dieselbe Sache gleich mehrfach an seine Gläubiger sicherungshalber übereignet.
So kann eine Maschine der darlehensgewährenden Bank sicherungshalber übereignet worden sein, gleichzeitig aber auch dem wichtigsten Lieferanten. Mindestens genauso häufig und genauso wenig durchschaubar ist es, wenn der Gläubiger künftige Forderungen durch eine Globalzession an die Bank abgetreten hat, die Forderungen gleichzeitig aber durch einen verlängerten Eigentumsvorbehalt abgetreten worden sind.
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