Die Sicherungsinstrumente im Einzelnen
Die Sicherungsübereignung
Sicherheitsübereignung
Von der Sicherungsübereignung war eben schon die Rede. Sie ist gesetzlich nicht geregelt, kann aber vertraglich vereinbart werden. Die Besonderheit besteht darin, dass zur Sicherung eines Kredits gleich welcher Art eine bestimmte Sache in das Eigentum des Kreditgebers zur Sicherheit übergehen soll, ohne dass ein Besitzwechsel eintritt.
Mit anderen Worten: Das Sicherungsgut bleibt in den Händen des Kreditnehmers. Das ist deshalb so wichtig, weil erst dieser Umstand es dem Kreditnehmer möglich macht, das Sicherungsgut selbst zu nutzen.
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