Die Sicherungsinstrumente im Einzelnen
Um den Anspruch auf Ihre Forderungen - auch im Fall der Insolvenz des Abnehmers bzw. Kunden - zu untermauern, stehen Ihnen die so genannten Sicherungsrechte zur Verfügung. Die sollten Sie sich möglichst schon bei Vertragsabschluß wirksam zuerkennen lassen.
Im Folgenden erfahren Sie mehr über die am häufigsten eingesetzten Sicherungsinstrumente und ihre rechtlichen Voraussetzungen.
Dabei ist die Situation des Lieferanten zentral, der eigene Forderungen sichern will. Aus Sicht des Kreditnehmers werden die Sicherungsinstrumente im Leitfaden "Kredit und Sicherheiten: Was Existenzgünder und Selbstständige über Kreditsicherheiten wissen sollten" betrachtet.
