Egal, ob es um Hardware-Kauf oder -Leasing, Software-Lizenzen oder -Pflege oder die Wartung und Administration der IT-Infrastruktur geht: Der Abschluss von IT-Verträgen muss auf einer abgesicherten rechtlichen Grundlage erfolgen.
Rechtsanwalt Thomas Feil gibt eine kurze Einführung in die Grundlagen des IT-Vertragsrechts und erklärt die rechtlichen Aspekte der verschiedenen Typen von IT-Verträgen. Dieser Ratgeber ist ideal für alle, die sich schnell, aber umfassend und praxisbezogen über die rechtliche Seite von Dienstleistungen im IT-Bereich informieren und Fehler vermeiden wollen.
Inhaltsverzeichnis
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Vertragsschluss und AGB
IT-Manager und IT-Projektleiter sollten zumindest über grundlegende Kenntnisse des Vertragsrechts verfügen.
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Verträge im BGB
Nur in wenigen Ausnahmefällen schränkt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Vertragsfreiheit ein.
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Grundzüge des AGB-Rechts
Damit AGB in einem Vertragsverhältnis Gültigkeit erlangen, müssen sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden.
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Verzug bei der Leistungserbringung
Neben der verspäteten Lieferung von Hard- oder Software ist ein weiterer typischer Fall des Verzuges die verspätete Zahlung des Kunden.
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Kauf von Hardware
Eigentumsvorbehalt, Sachmängel, Gewährsmängel
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Kauf von Standardsoftware
Die Überlassung einer Standardsoftware auf Dauer gegen Zahlung eines einmaligen Entgeltes gilt als Kaufvertrag.
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Leasing von Hardware und Software
Bei einem Leasingvertrag spielen im Unterschied zu klassischen Vertragsarten meist drei Beteiligte eine Rolle.
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Application Service Providing
Unter den Juristen ist umstritten, welcher Grundtyp des BGB-Vertrages dem ASP-Vertrag am ehesten entspricht.
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Wartung von Hardware
Wartungsverträge gehören insbesondere bei Netzwerken zu den Vereinbarungen, die häufig zwischen IT-Anbieter und Kunden abgeschlossen werden.
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Pflege von Software
Wichtig ist, dass in Software-Pflegeverträgen genau beschrieben wird, zu welchen Leistungen sich der IT-Anbieter verpflichtet.
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Rechtliche Absicherung von Projektplänen
Bei IT-Projekten sollte man vermeiden, dass Planungs- und Realisierungsphase nahtlos ineinander übergehen.
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Realisierung von IT-Projekten und rechtliche Festlegungen
Den rechtlichen Rahmen individueller Lösungen stellt der IT-Systemvertrag dar.
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Der Abschluss von Dienstverträgen
Der Dienstvertrag ist der beliebteste Vertragstyp der IT-Branche.