IT-Verträge und Recht

Was Sie beim Abschluss von IT-Verträgen beachten sollten

Von: RA Thomas Feil
Stand: 1. April 2007
4.5
(4)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Über den Autor: RA Thomas Feil

bild80541

Rechtsanwalt Thomas Feil ist Spezialist für IT-Recht und beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Thema EDV und Internet. Er berät unter anderem das Bundesministerium des Innern und die Akcent AG. Seine anwaltliche Tätigkeit begann 1994. Neben der rechtlichen Beratung hält Rechtsanwalt Thomas Feil Vorträge und Seminare, unter anderem für die IHK Hannover. Seine täglich aktualisierte Website mit weiteren umfangreichen Informationen ist unter www.recht-freundlich.de erreichbar. Per Mail können Sie unter der Adresse feil@recht-freundlich.de Kontakt aufnehmen.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Egal, ob es um Hardware-Kauf oder -Leasing, Software-Lizenzen oder -Pflege oder die Wartung und Administration der IT-Infrastruktur geht: Der Abschluss von IT-Verträgen muss auf einer abgesicherten rechtlichen Grundlage erfolgen.

Rechtsanwalt Thomas Feil gibt eine kurze Einführung in die Grundlagen des IT-Vertragsrechts und erklärt die rechtlichen Aspekte der verschiedenen Typen von IT-Verträgen. Dieser Ratgeber ist ideal für alle, die sich schnell, aber umfassend und praxisbezogen über die rechtliche Seite von Dienstleistungen im IT-Bereich informieren und Fehler vermeiden wollen.

Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:

Inhalt

Inhalt

Möchten Sie den ganzen Beitrag lesen?

Werden Sie Probemitglied - kostenlos.

Ohne finanzielles Risiko haben Sie Zugriff auf alle Inhalte auf akademie.de, außer Downloads. Die Anmeldung dauert drei Minuten. Sie können während der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine E-Mail genügt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Beitrag bewerten

Ihre Wertung: