IT-Verträge und Recht

Von: RA Thomas Feil
Stand: 1. April 2007
4.5
(4)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Kauf von Standardsoftware

Die Überlassung einer Standardsoftware auf Dauer gegen Zahlung eines einmaligen Entgeltes wird von der Rechtsprechung als Kaufvertrag eingeordnet. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag als "Lizenz" oder "Lizenzvertrag" bezeichnet wird.

Ein wichtiger Regelungsbereich bei jedem Vertrag über Standardsoftware ist die Frage der Nutzungsrechte auf Basis des Urheberrechts.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein