IT-Verträge und Recht

Von: RA Thomas Feil
Stand: 1. April 2007
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Pflege von Software

Wichtig ist, dass im Pflegevertrag genau beschrieben ist, zu welchen Leistungen sich der IT-Anbieter verpflichtet. Es genügt nicht, auf eine generelle Pflege der Software zu verweisen, sondern die einzelnen Tätigkeiten sind detailliert zu nennen.

Typische Regelungsinhalte sind:

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