IT-Verträge und Recht

Von: RA Thomas Feil
Stand: 1. April 2007
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Realisierung von IT-Projekten und rechtliche Festlegungen

Den rechtlichen Rahmen solcher individuellen Lösungen stellt der IT-Systemvertrag dar. Dieser regelt eine Vielzahl unterschiedlichster Leistungen wie Lieferung von Hardware, Verschaffung von Nutzungslizenzen an Standardsoftware, Erstellung von Individualsoftware, Installation, Schulung, Pflege, Wartung, Beratung und anderes.

Auftraggeber in IT-Projekten lassen sich oft auf die Beschaffung eines komplexen IT-Systems mit sehr fragwürdigen Planvorgaben ein. Im Laufe des Projektes werden dann Änderungsverlangen des Auftraggebers notwendig, die so genannten Change Requests. Nach nur wenigen Monaten Projektverlauf entfernt sich ein solches Projekt dann von den vagen ursprünglichen Vorgaben. Eine Abnahme, nämlich die Erklärung, dass der Endzustand des Systems dem geplanten entspricht, wird immer unmöglicher. Der Auftragnehmer wird möglicherweise bei jeder "Änderung" darauf bestehen, dass diese gesondert gezahlt werden müsse, da sie nicht im Auftragsumfang enthalten sei. Der Auftraggeber kommt dann oft mit jedem Tag des Projektes weiter an die Grenze des finanziell und technisch Machbaren. Am Ende steht das Scheitern des Projektes.

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