Rechtliche Absicherung von Projektplänen
Als Auftraggeber möchte man vermeiden, dass neben den vielfältigen Anforderungen des Projektes Diskussionen und Verhandlungen mit verschiedenen Auftragnehmern Kräfte und Arbeitszeit binden. Die Neigung, Planung und Realisierung einem Auftraggeber zu überlassen, ist daher groß. Dabei sollte vermieden werden, dass Planungs- und Realisierungsphase nahtlos und ohne Unterbrechung ineinander übergehen. Ein solcher nahtloser Übergang ist vielleicht bei Entwicklungs- und Forschungsprojekten angezeigt, bei IT-Projekten, die in die Betriebsabläufe eingreifen und diese zumeist erheblich verändern, ist dies der falsche Weg.
Planungsziel
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