IT-Verträge und Recht

Von: RA Thomas Feil
Stand: 1. April 2007
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Verzug bei der Leistungserbringung

Wenn versprochene Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden, ist dies ärgerlich und kann bei dem jeweiligen Vertragspartner unangenehme Konsequenzen haben. Neben der verspäteten Lieferung von Hard- oder Software ist ein weiterer typischer Fall des Verzuges die verspätete Zahlung des Kunden.

Zum Verzug gibt es eine Reihe rechtlicher Regelungen. Die nachfolgenden Hinweise geben einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im Einzelnen sind folgende Voraussetzungen notwendig, um einen Verzugsfall eintreten zu lassen:

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