Wartung von Hardware
Nach wie vor gehören Wartungsverträge insbesondere bei Netzwerken zu den Vereinbarungen, die häufig zwischen IT-Anbieter und Kunden abgeschlossen werden. Auch bei den mittlerweile langen Gewährleistungsfristen für Hardware erfordern Netzwerke fachkundige Betreuung.
Wie bei allen EDV-Verträgen ist es auch bei Wartungsverträgen wichtig, dass der Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen genau beschrieben wird. Eine Formulierung wie "die gesamte Hardware des Kunden wird gewartet" genügt nicht. Eine solche Regelung ist zu allgemein, und weder der Kunde noch der IT-Anbieter kann ersehen, welche Leistungen im Einzelnen zu erbringen sind.
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