IT-Verträge und Recht

Von: RA Thomas Feil
Stand: 1. April 2007
4.5
(4)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Wartung von Hardware

Nach wie vor gehören Wartungsverträge insbesondere bei Netzwerken zu den Vereinbarungen, die häufig zwischen IT-Anbieter und Kunden abgeschlossen werden. Auch bei den mittlerweile langen Gewährleistungsfristen für Hardware erfordern Netzwerke fachkundige Betreuung.

Wie bei allen EDV-Verträgen ist es auch bei Wartungsverträgen wichtig, dass der Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen genau beschrieben wird. Eine Formulierung wie "die gesamte Hardware des Kunden wird gewartet" genügt nicht. Eine solche Regelung ist zu allgemein, und weder der Kunde noch der IT-Anbieter kann ersehen, welche Leistungen im Einzelnen zu erbringen sind.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein