Grundkurs Jahresabschluss

Wer muss einen Jahresabschluss machen und was muss drin stehen?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 26. Juni 2009
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Über die Autorin: Dr. Ellen Ulbricht

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Dr. Ellen Ulbricht ist Juristin und Unternehmensberaterin. 15 Jahre war sie in leitender Position im Inkassobereich in der Bearbeitung von Forderungen von Selbstständigen und KMU tätig. Daneben hat sie für namhafte Kreditinstitute Forderungen im Privatkundensektor realisiert. Erfahrungen im Debitorensektor hat sie in der Telekommunikationsbranche im Privat- und Großkundenbereich gesammelt.

Ellen Ulbricht lebt in der Nähe von Wien und berät als Inhaberin der Ulbricht Unternehmensberatung Selbstständige und KMUs in Deutschland und Österreich in Fragen des Forderungsmanagements. Gleichzeitig ist sie als Autorin und Referentin tätig.

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Gleichgültig, ob Sie einen mittelständischen Betrieb mit einem jährlichen Umsatz in Millionenhöhe, ein Ein-Mann/Frau-Unternehmen führen oder sich gerade mitten in der Start-up-Phase befinden: Das Thema "Buchhaltung" ist extrem wichtig. "Die Zahlen" sind schließlich Grundlage für täglich anstehende Entscheidungen, etwa zur Preiskalkulation für ein neues Angebot. Die Buchführung bildet sozusagen das Fundament. Ist das Fundament nicht in Ordnung, gerät das gesamte Haus - sprich das gesamte Unternehmen - ins Wanken. Der Jahresabschluss ist, um im Bild zu bleiben, sozusagen das "Dach" des Ganzen.

Wer für ein solches Dach zu sorgen hat und welchen Anforderungen es genügen muss, zeigt Ihnen dieser Beitrag. Er wendet sich in erster Linie an kleinere und mittlere Unternehmen, die der Bilanzierungspflicht unterliegen. Aber auch denjenigen, die am Beginn ihrer Unternehmertätigkeit stehen und sich fragen, welche Verpflichtungen auf sie zukommen, soll dieser Beitrag wichtige Hilfestellungen bieten.

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