Grundkurs Jahresabschluss

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 26. Juni 2009
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Wie eine Reform die Bilanzen verändert - das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Bilanz nach IFRS

In welcher Form der Jahresabschluss sowohl unter handelsrechtlichen als auch steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu erstellen ist, hat der Gesetzgeber unter anderem im Handelsgesetzbuch geregelt. Doch auch vor den Bilanzierungsregelungen macht die Internationalisierung nicht halt. In anderen Ländern Tochtergesellschaften oder Beteiligungen zu unterhalten, bedeutet in diesem Fall nicht nur andere Sitten, sondern auch divergierende Bilanzierungsvorschriften. Dazu gehören unter anderem die International Reporting Standards (IFRS). Durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 (ABL EG L 243/1 vom 11. September 2002) sind die IFRS auf alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften, die dem Recht eines der EU-Mitgliedsstaaten unterliegen, anzuwenden. Anderen Unternehmen ist es gestattet, den Konzernabschluss nach den Regeln der IFRS zu erstellen.

Zwischen den Bilanzierungsvorschriften nach HGB und den IFRS gibt es eine Reihe von gravierenden Unterschieden. (Eine Kurzdarstellung der Unterschiede gibt es zum Beispiel von IAS-Rechnungslegung.de, Handwerk.com und der Rhein-Main-Treuhand GmbH.)

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