Fazit
Eine Buchhaltung ist kein Hexenwerk und eine Bilanz zu erstellen bedarf zwar einiger Übung, aber ist eine selbst für kleine Unternehmen zu bewältigende Aufgabe. Ohne sorgfältiges Fundament, also dem regelmäßigen Buchen der Geschäftsvorfälle, geht es freilich nicht. Durch das BilMoG ergeben sich einschneidende Veränderungen in den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften. Insbesondere mittelgroße Unternehmen sollen durch die Anhebung der Grenzwerte deutlich in ihren Aufgaben entlastet werden. Dem stehen allerdings umfangreiche Anhangpflichten gegenüber, von denen gerade auch mittelständische Unternehmen betroffen sind.
Ob mit dem BilMoG allerdings der "große Wurf" in Richtung internationaler Bilanzierung gelingt, wird sich erst nach einigen Jahren der Anwendung zeigen. Kritiker sehen darin derzeit noch keine wirkliche Alternative zu den IFRS. Bei vielen gut gemeinten Ansätzen hat der Gesetzgeber im letzten Moment doch noch einen Rückzieher gemacht. Trotzdem ist das BilMoG mit seinen fast 100 Änderungen ein Schritt in Richtung Internationalisierung der Bilanzierung nach HGB. Die Umstellung bedeutet jedoch für jeden Bilanzierer erst einmal Mehrarbeit. Bilanzstrukturen müssen überdacht werden. Auch Auswirkungen auf die Refinanzierung des Unternehmens sind nicht ausgeschlossen.
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